Ab dem 1. Juli gibt es einen Neuanfang für die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis. Denn dann tritt die neue PAR-Richtlinie in Kraft, nach der gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden können. In einem dreiteiligen Videoprojekt informiert nun die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) über die Richtlinie.
Die Videos mit Interviews und Animations-Sequenzen sollen Praxen flächendeckend und allgemeinverständlich über die neue Behandlungsstrecke informieren. Sie sind über die Website der KZBV sowie bei Youtube, Facebook oder Twitter zu finden. Die Videos liefern Praxen schnell und kompakt alle relevanten Informationen, um die neue PAR-Richtlinie zielgerichtet umzusetzen. Zeitgleich dienen sie der inhaltlichen Vorbereitung von Versorgungsangeboten sowie als Ergänzung und Begleitung von Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Genauso können sich auch Versicherte, Medien sowie interessierte Öffentlichkeit über die verbesserte PAR-Behandlung informieren.
Abrechnung in Teil 2 und 3 im Fokus
Den ersten Teil könnt Ihr Euch jetzt schon ansehen. Dargestellt werden in dem Video unter anderem die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe – erläutert von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG PARO sowie Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Teile 2 und 3 des Videoprojekts folgen in den nächsten Wochen. Bei ihnen geht es dann unter anderem um die versorgungspolitische Bedeutung, die Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke. Sie zeigen dann auch Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke, aber auch die Bewertung und Abrechnung der Leistungen im Fokus.
Am 1. Juli findet passend zum Start der neuen Richtlinie ein DENTAL team Webinar mit der DGDH-Vorsitzenden Sylvia Fresmann statt. Genaue Infos dazu und zur Anmeldung findet Ihr bald hier auf unserer Website!
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