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Gültig ab 1. Juli 2021

Positionen beschlossen: UPT im BEMA

Mit den neuen Beschlüssen können Versicherte noch zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlung eine Nachsorge erhalten.

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In der Abrechnung ändert sich ab der zweiten Jahreshälfte einiges: Denn ab dem 1. Juli 2021 erhält auch die Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) Positionen im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Die Verhandlungen dazu schlossen gerade die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband ab.

Bisher spiegelte sich der Unterschied zwischen einer professionellen Zahnreinigung (PZR) und einer UPT nur unzureichend in GOZ und BEMA wider. Das ändert sich nun mit dem Beschluss der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes. Sie einigten sich einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen sowie auf deren Gebührennummern im BEMA.

Abrechnung der UPT im BEMA zum 1. Juli möglich

Fristgerecht zum 1. Juli 2021 können diese in vertragszahnärztlichen Praxen entsprechend abgerechnet werden. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV beschreibt die erfolgreich beschlossene Behandlungsrichtlinie als Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen. Besonders für vulnerable Bevölkerungsgruppen entstehe dadurch ein Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung. „Beide Richtlinien zusammen schaffen für uns Zahnärzte nach langen Jahren des Stillstands die Voraussetzungen, dieser großen Volkskrankheit endlich erfolgreich begegnen und die hohe Parodontitislast in Deutschland nachhaltig senken zu können“, erklärt Eßer.

Es entstehen zahlreiche neue Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte Patienten, die an Parodontitis leiden. „Ab dem 1. Juli folgt auf die zahnmedizinische Behandlung eine umfassende Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren“, beschreibt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Auch Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung erhalten in Zukunft eine PA-Behandlung ohne die Notwendigkeit eines Antrags- oder Genehmigungsverfahrens.

Genaue Positionen noch nicht bekannt gegeben

Nach jahrelangen Verhandlungen erfolgte der Beschluss der Richtlinie zur systematischen Parodontitistherapie im Dezember 2020. Die Richtlinie berücksichtigt den aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse, sodass die Parodontitis zukünftig mit einem umfassenden, bedarfsgerechten Maßnahmenprogramm bekämpft werden kann. Dazu gehört neben der Mundhygieneinstruktion auch ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegspräch. Mit der UPT im BEMA können Versicherte auch zusätzlich zwei Jahre nach dem Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge erhalten, die den Behandlungserfolg sichern soll.

 

 

Quelle: KZBV



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