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Nordrhein-Westfalen

Neues Untersuchungsheft für Kinder

Foto: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

In Nordrhein-Westfalen ist das neue zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft ab sofort fester Bestandteil im gelben Kinder-Untersuchungsheft. So sollen Eltern an Zahnarztbesuche ihrer Kinder erinnert werden.

Auf die Neuerung haben sich die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens und den Vertretern des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in NRW verständigt.

Der neue Pass ist wie das gelbe Kinder-Untersuchungsheft gegliedert, in dem die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 von Geburt an bis zum fünften Lebensjahr eingetragen werden. Hierein sollen zusätzlich die zahnärztlichen Kontrolltermine als Blatt integriert werden.

Hohe Teilnahmequote bei Früherkennungsuntersuchungen

Während die meisten Eltern mit ihren Kindern die Untersuchungen bei den Kinderärztinnen und -ärzten in Anspruch nehmen, besteht bei der zahnärztlichen Prävention noch Nachholbedarf. Die Teilnahmequote bei den neun Früherkennungsuntersuchungen bei Kinderärztinnen und -ärzten liegt in NRW bei durchschnittlich 95 Prozent. Bei der zahnärztlichen Vorsorge für Ein- bis Fünfjährige liegt die Quote dagegen bei durchschnittlich 52 Prozent.

Ministerin Steffens wertete den erweiterten Kinderpass als gute Grundlage für alle Eltern, auch die Zahnentwicklung ihrer Kinder von Anfang zu dokumentieren und so Schäden rechtzeitig vorzubeugen. Das entspreche dem Präventionsgedanken der Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen.



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