Anzeige
READING

Wann kommt der Zahnarzt zum Patienten nach Hause?

Anzeige
Aufsuchende zahnmedizinische Betreuung

Wann kommt der Zahnarzt zum Patienten nach Hause?

© proDente e.V./Johann Peter Ki

Viele Senioren, die ihre Zähne gerne sorgfältig pflegen würden, sind im hohen Alter zunehmend motorisch eingeschränkt. Insbesondere bei Pflegebedürftigen stellt der Gang zum Zahnarzt ein unüberwindbares Hindernis dar.

Was viele nicht wissen: Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können eine sogenannte “aufsuchende” zahnmedizinische Betreuung zu Hause in Anspruch nehmen. “Das ist dann der Fall, wenn Versicherten ein Zahnarztbesuch selbst nicht (mehr) möglich ist. Der Zahnarzt kommt dann zu Ihnen nach Hause”, heißt es in einem aktuellen Faltblatt, das die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zusammen mit weiteren Partnern gerade herausgegeben haben.

Zahl der Versorgung zu Hause wächst

Der Zahnarzt kann in solchen Fällen zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren. Eine  aufsuchende Behandlung ist auch im Pflegeheim möglich.

Bereits jetzt wird die Möglichkeit der zahnmedizinische Versorgung in den eigenen vier Wänden von immer mehr Betroffenen genutzt: Die Zahl der Besuche in der aufsuchenden Betreuung ist im Jahr 2013 verglichen mit dem Vorjahr um etwa 76.000 auf 726.000 angestiegen. Mehr als 70 Prozent davon entfielen auf zahnärztliche Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

>> Das neue Faltblatt zum kostenlosen Download „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“.

Herausgeber sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).



Ähnliche Artikel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich stimme den Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen zu, die ich hier eingesehen habe. *