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Rahmenhygieneplan

Wurde erstellt vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Der Praxisinhaber ist verpflichtet, in einem Hygieneplan und in Betriebsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen.