Oft steckt Zucker in Lebensmitteln, bei denen es der Patient gar nicht vermutet. Um mehr Klarheit zu schaffen, kennzeichnen Hersteller in der Nährwerttabelle auf den Verpackungen, wie viel Zucker 100 g bzw. 100 ml eines Lebensmittels enthalten. Das hat die EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt.
Diese Angabe nützt Patienten, die auf ihre (Zahn-)Gesundheit achten: "So kann der Verbraucher unterschiedliche Produkte direkt miteinander vergleichen", heißt es bei der Initiative proDente. Die vorher übliche Angabe pro Portion habe einen Vergleich mehrerer Produkte schwierig gemacht.
Nährwerttabellen sind noch freiwillig
Bislang sind die Nährwerttabellen auf verpackten Lebensmitteln jedoch noch eine freiwillige Angabe. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kennzeichnung nur in bestimmten Fällen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband aufklärt: Lebensmittel, die mit einem besonderen Nährwert oder einer Wirkung auf die Gesundheit werben, zum Beispiel „zuckerfrei“ oder „reich an Vitamin C“, müssen die Tabelle aufdrucken. Auch auf Säuglingsnahrung ist die Nährwertkennzeichnung Pflicht.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung fordert eine Nährwertkennzeichnung auf fast allen fertig verpackten Lebensmitteln. Doch diese Verpflichtung gilt erst ab dem 13. Dezember 2016.
Zucker verbirgt sich hinter vielen Bezeichnungen
Die Nährwerttabelle verrät also auch, wie viel Zucker in dem Lebensmittel enthalten ist. Doch neben dem eigentlichen Begriff „Zucker“ gibt es etwa 70 weitere Bezeichnungen für süßende Zutaten und/oder für Zutaten, die dem Zuckergehalt hinzugerechnet werden müssen, so proDente.
Wird Zucker genannt, ist der normale Haushaltszucker (Saccharose) gemeint. Doch Vorsicht: Auch hinter Begriffen wie Süßmolkepulver oder Glukose-Fruktose-Sirup verbirgt sich zahnschädigender Zucker. Denn Milch-, Trauben- und Fruchtzucker werden von Kariesbakterien genauso zu Säuren umgewandelt, wie herkömmlicher Haushaltszucker.
KEINE KOMMENTARE