Herbstzeit ist Grippezeit. Viele Patienten kommen erkältet zur Behandlung in die Praxis, manch einer sogar mit Grippe. Für den wirksamen Virenschutz sollte besonders auf die Hygiene geachtet werden – zum Schutz des Praxisteams und der Patienten.
Jährlich erkranken Tausende Menschen an einer Grippe. Viele sterben sogar an den Folgen etwa einer Influenza-Viren-Erkrankung. Davon sind vor allem diejenigen Menschen betroffen, die ein schwaches Immunsystem haben und daher die Influenza-Viren schlecht abwehren können. Das bedeutet, dass die Ansteckungsgefahr bei Risikogruppen wie Kindern, Kranken oder Älteren größer ist.
Schutz vor Viren in der Zahnarztpraxis
Gerade in einer Zahnarztpraxis, wo viele Patienten verschiedenen Alters und unterschiedlicher gesundheitlicher Voraussetzungen zusammenkommen, ist der Herbst eine sensible Zeit, in der viele Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen genauestens beachtet werden müssen. Unabhängig von einer möglichen Immunschwäche kann ein infizierter Mensch auch schon dann andere anstecken, wenn er selbst noch gar nichts von der Krankheit bemerkt hat – die Inkubationszeit beträgt einen bis fünf Tage. Da die Ansteckung über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist die Infektionsgefahr am größten, wenn jemand niest oder hustet. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass die so ausgeworfenen Viren mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 Kilometern pro Stunde bis zu vier Meter weit „fliegen“. Über die Mund- und Nasenschleimhaut sowie über die Bindehaut geraten sie in der Folge in den Blutkreislauf und beginnen sich zu vermehren. Insbesondere in Zeiten, in denen beinahe jeder hustet oder niest, sollte man daher Menschenansammlungen möglichst meiden – das lässt sich allerdings in einer Zahnarztpraxis sehr schwer realisieren.
Gerade Praxismitarbeiterinnen und Praxisinhaber sind besonders gefährdet. Beschäftigte in der Zahnarztpraxis arbeiten nah am Patienten. „Deshalb können sie sich besonders leicht eine Tröpfchen- oder auch eine Kontaktinfektion zuziehen, wenn ein Patient Influenza-Viren in die Praxis trägt. Das Gleiche gilt für die erheblich weiter verbreiteten Erkältungsviren, die zwar keine echte Grippe, aber grippale Infekte verursachen. Die Praxisbeschäftigten selbst können dann schnell selbst wieder zu Überträgern dieser Viren werden“, erklärt Dr. Natalie Korczynski von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Deshalb sei der Infektionsschutz in der Praxis nicht nur für den Arbeitsschutz, sondern auch für den Patientenschutz ein wichtiges Thema.
Konsequente Hygiene
Um die Ansteckungsgefahr der Praxisinhaber und der Praxismitarbeiterinnen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt Alfred Hogeback, Geschäftsführer bei Alpro Medical, die „im Hygieneplan festgelegten Hygienemaßnahmen konsequent durchzuführen“.
Dazu gehören für Hogeback vor allem:
- Händehygiene und Mund-, Atem- und Augenschutz.
- Stichwort Händehygiene: Von den Händen ließen sich Keime mit einer hygienischen Händedesinfektion deutlich wirkungsvoller entfernen als durch das Waschen, erklärt Korczynski. Zu desinfizieren seien die Hände in der Praxis grundsätzlich
- vor Arbeitsbeginn,
- vor der Vorbereitung invasiver Maßnahmen wie Injektionen, Infusionen oder Wundversorgung,
- vor und nach jeder Patientenbehandlung,
- nach Kontakt mit Blut oder Sekreten oder damit kontaminierten Gegenständen (auch wenn Handschuhe getragen wurden),
- nach dem Toilettenbesuch und
- vor umfangreichen Operationen.
„Ferner sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass nur Einmaltücher zum Händetrocknen verwendet werden, und die entsprechenden Schutzausrüstungen, die überall zur Verfügung stehen sollten, auch entsprechend genutzt werden“, sagt Hogeback.
Praxis-Oberflächen desinfizieren
Auch die Oberflächenhygiene ist von größter Wichtigkeit. „Dabei sollte man natürlich darauf achten, dass die verwendeten Produkte mindestens begrenzt viruzid nach RKI-Richtlinien sind. Besser und sicherer für den Anwender ist es zudem, wenn die Produkte auch den neuesten Kriterien der Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) entsprechen. Diesen zu folgen wird im Übrigen auch vom Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) dringend empfohlen“, erläutert Hogeback.
Korczynski betont ebenfalls die Wichtigkeit der Oberflächenhygiene. Neben der Desinfektion der Oberflächen nach der Behandlung eines Patienten, die immer erfolgen muss, sollten in Zeiten einer Grippewelle häufig berührte Oberflächen wie Türklinken oder der Empfangstresen häufiger gereinigt werden. „Auch das regelmäßige Lüften der Praxisräume darf nicht zu kurz kommen“, ergänzt Korczynski. „Frischluft trägt dazu bei, Viren aus der Raumluft zu vertreiben.“
Unabhängig davon sollten Patienten, die offensichtlich erkältet oder gar an einer Grippe erkrankt sind, grundsätzlich nur im Notfall behandelt werden, rät Korczynski. „Ansonsten sollte der Termin besser verschoben werden. Darüber kann man bereits bei der Terminvergabe aufklären.“ Lässt sich die Behandlung nicht vermeiden, komme es für die Prävention der Tröpfcheninfektion darauf an, dass an der Behandlung beteiligte Personen gut angepasste FFP2-Masken tragen. Ein einfacher oder auch ein flüssigkeitsresistenter Mund- und Nasenschutz schütze nicht ausreichend vor dem Einatmen von Grippe- oder Erkältungsviren.
Weitere Informationen zur Händehygiene (und zum Hautschutz) bietet der Hautschutz- und Händehygieneplan der BGW für Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis. Er ist unter www.bgw-online.de, Suchbegriff TP-HSP-2, zu finden und kann dort kostenfrei als Aushang für die Praxis bestellt werden.
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