Gut qualifizierte Mitarbeiterinnen sind für jede Zahnarztpraxis ein Gewinn. Besonders wichtig ist das Thema Fortbildung in der Hygiene. Denn gerade dieser Bereich ist in den letzten Jahren sehr vielschichtig geworden. Vorschriften und Regularien werden immer umfangreicher und laufend überarbeitet. Insbesondere bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sind spezielle Sachkenntnisse gefordert, die ständig aktualisiert werden sollten.
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
Erst kürzlich wurden die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) aktualisiert. Diese Regeln können vor allem im Haftungsfall ausschlaggebend sein. Die bisherige Version war sehr krankenhauslastig. Zwar hat ein ursprünglich eigens für die Zahnarztpraxen geplantes Kapitel es nicht in die Überarbeitung geschafft, trotzdem gibt es einige auch für den Praxisalltag wichtige Neuerungen. Dazu gehören insbesondere die Konkretisierung der Anforderungen der Richtlinie 2010/32/EU (Nadelstichrichtlinie), eine Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie eine Aktualisierung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer
Ein Schriftstück, das bei keiner Praxisbegehung fehlen darf, ist der Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Auch hier gab es in diesem Jahr bereits eine Aktualisierung. Dass heißt nicht, dass der alte Hygieneplan ungültig ist, doch empfiehlt sich eine Aktualisierung. Vor allem, da es den Hygieneplan der BZÄK jetzt auch als Formularversion für die Praxen zum Eintragen und Abspeichern gibt (www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/hygieneplan/hygieneplan.pdf).
Hygieneleitfaden des DAHZ
Auch ein anderes wichtiges Nachschlagewerk für die Hygiene und das Qualitätsmanagement wurde erst kürzlich auf den neuesten Stand gebracht: der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ). Auch dieser lässt sich bereits online unter www.dahz.org abrufen.
Qualitätsmanagement-Richtlinien des GBA
Ebenfalls aktualisiert wurden die Qualitätsmanagement-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/48/). Hier wurde beispielsweise ergänzt, dass ein Hygienemanagement zwingend zu einem Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis gehört.
Außerdem wurde der Aspekt des Risikomanagements neu mit aufgenommen. Dies ist eine zentrale Aufgabe der Praxisleitung und bedeutet beispielsweise, dass ein Risikoprofil erstellt werden muss, potenzielle Risiken in der Praxis bewertet werden müssen und eine Risikostrategie erstellt werden muss, die alle Beteiligten, auch die Patienten, mit einbezieht.
Hygiene Aktiv-Workshops
Eigentlich sind vielen Praxen ähnliche Vorgehensweisen bereits aus dem Fehlermanagement bekannt. Es zeigt sich aber, dass es sich lohnt, gerade im Bereich der Praxishygiene und des Qualitätsmanagements am Ball zu bleiben. Das kann nur über entsprechende Fort- und Weiterbildungen funktionieren.
Dürr Dental bietet dazu mit den Hygiene Aktiv-Workshops Möglichkeiten für das gesamte Praxisteam, up to date in der Praxishygiene zu sein. Besonders wichtig ist bei diesen Fortbildungen ein umfangreicher praktischer Teil, damit das theoretisch vermittelte Wissen auch direkt praktisch angewendet werden kann. Bei den Aktiv-Workshops steht dafür ein Hygiene-Mobil zur Verfügung, in dem der praktische Teil der Fortbildung stattfindet. Weitere Infos findet man online unter www.duerrdental.com/aktiv-workshop.
Den Praxis-Tipp für team schreibt Dr. Martin Koch, Leiter der Technischen Akademie bei DÜRR DENTAL.
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