Die Politik hätte gerne, dass so viele Personen wie möglich im Homeoffice arbeiten. Doch kann man auch als ZFA im Homeoffice arbeiten? Der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) hat hierzu eine Umfrage gestartet.
Wenn die Tätigkeiten dafür geeignet sind, verpflichtet die neue Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber dazu, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen. Ebenfalls gilt, dass Arbeitnehmer dieses Angebot annehmen sollen, wenn es möglich ist. Für die Zahnarztpraxis ist jedoch fraglich, ob Homeoffice möglich ist. Denn wo ein Wille ist, ist auch nicht immer unbedingt ein Weg.
Der VmF startete daher die Umfrage, inwiefern Ihr Euch als ZFA, aber auch Zahntechnikerinnen (ZT), Medizinische Fachangestellte (MFA) und auch Tiermedzinische Fachangestellte (TFA) Homeoffice vorstellen könnt. Die Mehrheit aller Befragten gab an, dass sie sich kein Homeoffice vorstellen können. Dennoch sagten 34 Prozent der MFAs, 22 Prozent der ZFAs, 17 Prozent der TFAs und 14 Prozent der ZTs, dass sie sich in ihrem Bereich oder zumindest für manche Aufgabengebiete Homeoffice gut vorstellen können. Einige der Umfrage-Teilnehmerinnen tun dies sogar schon (13 Prozent der MFAs, 8 Prozent der ZFAs und 6 Prozent der TFAs und ZTs).
Problem Datenschutz im Homeoffice
Gerade in der Pandemie sehen viele einen Vorteil darin, von Zuhause zu arbeiten. Insbesondere Aufgaben wie Telefonanrufe oder andere Organisationstätigkeiten könnte man als ZFA gut im Homeoffice erledigen. Doch hierin sieht die Bundeszahnärztekammer ein entscheidendes Problem: den Datenschutz. Da Patienten- und Abrechnungsdaten der Schweigepflicht unterliegen, muss auch im Homeoffice eine verschlüsselte Verbindung der Praxissoftware gegeben sein. Da sich vor allem Abrechnungen und Verwaltungstätigkeiten im Homeoffice erledigen lassen, ist diese verschlüsselte Verbindung somit eine Bedingung für die Arbeit von Zuhause.
Zudem muss aufgrund der Schweigepflicht gewährleistet sein, dass ein separater Raum zur Verfügung steht. Außerdem dürfen andere Personen zu diesem Raum keinen Zugriff haben. Nur die wenigsten Praxismitarbeiterinnen werden jedoch einen kompletten Raum in der Wohnung oder Haus hierfür haben. Im Einzelfall lässt sich wahrscheinlich eine Regelung finden. Doch die BZÄK sieht keine einheitliche Lösung für ZFAs, im Homeoffice zu arbeiten.
Inwiefern ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Homeoffice arbeiten kann, entscheidend aber letztlich der Arbeitgeber, also in Eurem Fall der Praxisinhaber/die Praxisinhaberin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Liste erstellt, welche Gründe gegen eine Arbeit im Homeoffice sprechen. Mehr Informationen hierzu gibt es auf der Webseite des BMAS.
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