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Angedrohte Krankschreibung bedeutet Kündigung

„Dann bin ich eben krank!“

Angedrohte Krankschreibung bedeutet Kündigung

Eine fälschlich ausgestellte Krankschreibung kann im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.

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Die Zusammenarbeit mit dem Chef ist nicht immer leicht. Er streicht Dir Deinen eigentlich wohlverdienten Urlaub aus betrieblichen Gründen und Du willst Dir das nicht gefallen lassen? Sich hier unberechtigt krankschreiben zu lassen oder gar dem Chef mit einer Krankschreibung zu drohen, kann Dich Deinen Job kosten. Denn die Rechtslage ist eindeutig.

Ein ähnlicher Fall ist einem Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz passiert. Er erhielt wegen einer angedrohten Krankschreibung eine fristlose Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) entschied am 21.07.2020, dass die Reaktion des Arbeitsgebers rechtens war.

Das war der konkrete Fall

Der Arbeitnehmer war als SAP Support Consultat beschäftigt. Er war mit einem möglichen Standortwechsel seines Arbeitgebers nicht einverstanden und suchte eigenmächtig nach einer anderen Immobilie, machte sogar einen Besichtigungstermin aus und verbuchte dafür eineinhalb Stunden Arbeitszeit. Der Arbeitgeber war mit diesem Handeln nicht einverstanden und stellte den Arbeitnehmer für die nächsten zwei Tage frei. Der Arbeitnehmer verlangte in einem Gespräch, in dem ein mögicher Aufhebungsvertrag angesprochen wurde, anschließend ein Zwischenzeugnis und eine unverhältnismäßig hohe Abfindung, die abgelehnt wurde.

In einem Telefonat der beiden Parteien forderte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auf, am nächsten Tag zu einem Abstimmungsgespräch am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dem Mitarbeiter schien das nicht zu gefallen, denn er lehnte mit der Begründung ab „er könne ja noch krank werden.“ Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm am selben Tag fristlos. Für den folgenden Tag reichte der Mitarbeiter eine Krankschreibung ein. Er sei wegen der Kündigung zu gestresst gewesen, um am Arbeitsplatz zu erscheinen. Außerdem erhob der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage.

LAG: Angedrohte Krankschreibung rechtfertigt Kündigung

Das Gericht urteilte zugunsten des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter habe durch die Androhung einer Erkrankung seinen Willen gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen wollen. Das sei nicht zumutbar. Es verletze die Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten, die als Nebenpflichten im Arbeitsvertrag gelten. Dabei sei es auch egal, ob die Drohung plump oder ausdrücklich ausgesprochen werde. Wenn ein Beobachter eine wahrnehmbare Verknüpfung herstelle, reiche das aus. Gleiches gelte beispielsweise auch, wenn ein geplanter Urlaub nicht genehmigt wurde und der Arbeitnehmer daraufhin eine Krankschreibung für diesen Zeitraum einreiche.

Eine angedrohte Krankschreibung rechtfertige zudem eine Kündigung, da es sich dabei um ein erpresserisches Verhalten handle. Außerdem könnte der Arbeitsgeber in solchen Fällen einen versuchten Betrug anzeigen, weil sich der Mitarbeiter durch seine Krankschreibung eine Lohnfortzahlung erschleiche. Dies gelte aber nur, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der angedrohten Krankschreibung offensichtlich gesund war. Liegt bereits eine Krankheit vor, liegt der Fall anders und eine fristlose Kündigung ist nicht unbedingt gerechtfertigt. Grundsätzlich liegt die Beweislast für eine Kündigung beim Arbeitgeber.

 

Quelle: Landesrecht Rheinland-Pfalz



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  1. Also in diesem Fall kann ich verstehen, dass der Arbeitnehmer gekündigt worden ist. Derartige Drohungen sollte man sich im Arbeitsumfeld einfach sparen. Trotzdem ist es für Firmen wichtig, sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht abzusprechen, bevor sie solchen Leuten noch mehr Angriffsfläche bieten.

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