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Arbeitszeugnis

Auf welche Note hast Du Anspruch?

Ein Arbeitszeugnis kann schon mal zu Streitigkeiten führen, wenn sich Arbeitnehmer und Chef nicht auf eine Note oder Formulierung einigen können.

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Für jeden kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem er oder sie es braucht: das Arbeitszeugnis. Aber jetzt werdet Ihr nervös, weil Ihr nicht wisst, ob es gut oder doch eher schlecht ist? Welche Note habt Ihr überhaupt von Eurem Chef bekommen? Wir klären Euch auf, auf welche Note Ihr Anspruch habt und auf was Ihr bei Eurem Arbeitszeugnis noch achten solltet.

Aufbau des Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis steht jedem Arbeitnehmer zu, dessen Arbeitsverhältnis endet. Es fängt meist mit einer kurzen Beschreibung des Werdegangs des Mitarbeiters an, danach werden die ausgeführten Tätigkeiten beschrieben und eine Leistungsbeurteilung abgegeben. Zu letzterer gehören Angaben zur Arbeitsweise, Motivation und Erfolge des Arbeitnehmers. Aus der anschließenden Leistungszusammenfassung ergibt sich dann die Note. Des Weiteren sollte das Zeugnis den Grund für den Ausstiegt des Mitarbeiters nennen und mit einer Danksagung und guten Wünschen für die Zukunft enden.

Insgesamt sollte ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein, jedoch nicht übertrieben wohlwollend. Dein Chef ist nicht dazu verpflichtet, Dir grundsätzlich ein besonders gutes Zeugnis auszustellen. Das sollte nur bei tatsächlicher überdurchschnittlicher Arbeit des ausscheidenden Mitarbeiters der Fall sein. Aber wer hat in der Praxis zu beweisen und zu beurteilen, ob die Leistung durchschnittlich, besser oder schlechter war?

Diese Note im Arbeitszeugnis ist normal

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 18.11.2014 Folgendes entschieden: Ein Arbeitnehmer könne generell nicht von einer besseren Note im Arbeitszeugnis als befriedigend (Note 3) ausgehen. Hintergrund dieses Falls war, dass eine 25-jährige Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis in Berlin ihren Chef verklagt hatte, um eine Änderung in ihrem Arbeitszeugnis zu erwirken. Dort stand, sie habe ihre Aufgaben „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erfüllt, was der Note 3 entspricht. Die Klägerin forderte eine Änderung in „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, was der Note 2 gleichkommt.

In den niedrigeren Instanzen gaben ihr die Gerichte recht, jedoch entschied das Bundesarbeitsgericht schließlich gegen sie. Die Note 3 sei als Normalmaß anzunehmen. Wenn ein Angestellter der Meinung sei, er oder sie habe besser gearbeitet, als es das Zeugnis vermuten lasse, so sei er oder sie in der Bringschuld, das zu beweisen. Wenn die Note schlechter als 3 ausfallen sollte, muss der Arbeitgeber dies beweisen.

Die wichtigste Aussage im Zeugnis

Die wichtigste Aussage in Deinem Zeugnis ist die Gesamtbeurteilung, aus der Du die Note ablesen kannst. Folgenden Formulierungen entsprechen diesen Schulnoten:

Formulierung Arbeitszeugnis
Schulnote
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ Schulnote 1 (sehr gut)
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ Schulnote 2 (gut)
„zu unserer vollen Zufriedenheit“ Schulnote 3 (befriedigend)
„zu unserer Zufriedenheit“ Schulnote 4 (ausreichend)
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ Schulnote 5 (mangelhaft)
„bemühte sich, die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ Schulnote 6 (ungenügend)

Der Geheimcode im Zeugnis und andere Formulierungen

Einen oft vermuteten „Geheimcode“ für Personaler gibt es in diesem Sinne in Arbeitszeugnissen nicht. Allerdings gibt es ein paar Dinge, auf die Du achten kannst. Eine mögliche Verschlüsselungstechnik ist zum Beispiel die Negation. Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung insgesamt wieder positiv wirkt („nicht untalentiert“ = die Person hat Talent), kommt sie in der Zeugnissprache einer Abwertung gleich. Ähnlich ist es bei „beredtem Schweigen“. Hier werden eigentlich wichtige Passagen und Bewertungen gar nicht erst im Zeugnis genannt. So schützen sich die Arbeitgeber selbst, um bei etwaigen negativen Äußerungen keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht zu bekommen. Einem Personalverantwortlichen fällt jedoch auf, dass etwas fehlt, und so geht er von einer schlechten Bewertung aus.

Allerdings gibt es auch Formulierungen im Arbeitszeugnis, auf die Du besonders achten kannst. Sie klingen auf den ersten Blick sehr positiv, sind es aber nicht. Steht zum Beispiel in Deinem Zeugnis „Ihre umfangreiche Bildung machte sie stets zu einer gesuchten Gesprächspartnerin“ kann ein Personaler daraus lesen, dass Du geschwätzig warst und lange Privatgespräche geführt hast. Solltest Du eine solche oder ähnliche Formulierung in Deinem Zeugnis finden, hast Du einen Anspruch auf eine Berichtigung und kannst das Deinem Arbeitgeber kommunizieren. In den meisten Fällen sind sie kompromissbereit und ändern die Passage.



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