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Bonusheft-Regelungen sollen geändert werden

Bonus trotz Terminversäumnis

Bonusheft-Regelungen sollen geändert werden

Die Bundesregierung will die strengen Regeln zum Bonusheft lockern und Ausnahmefälle zulassen.

Copyright © Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Den Bonus der Krankenkasse erhalten Patienten bisher nur, wenn sie jährlich vorgeschriebene Zahnarztbesuche wahrnehmen und im Bonusheft nachweisen können. Die Große Koalition möchte auf Initiative des AOK-Bundesverbands diese strenge Regelung im Zuge des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) nun aufweichen.

Auch bei einem einmaligen Versäumen des Zahnarztbesuchs soll in Zukunft das Bonusheft für Zahnersatz weiter genutzt werden dürfen. Gelten soll das allerdings nur in „begründeten Ausnahmefällen“, etwa wenn der Patient aufgrund einer schweren Erkrankung nicht zum Zahnarzt gehen konnte.

Mit dem Nachweis von regelmäßigen Zahnarztbesuchen im Bonusheft über fünf Jahre hinweg kann der Patient Geld bei Kronen, Brücken und Prothesen sparen. Statt der 50 Prozent der Regelversorgung gibt es dann von der Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 Prozent für Zahnersatz (plus 20 Prozent Bonus). Pflegt der Patient sein Bonusheft zehn Jahre, erhält er sogar 65 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung (plus 30 Prozent Bonus). Allerdings darf es keine Lücke im Bonusheft geben. Versäumt der Patienten zum Beispiel direkt im zehnten Jahr den Termin, muss er komplett neu mit dem Bonusheft starten, um einen höheren Zuschuss zu erreichen. Mit der geplanten Gesetzesänderung könnten die Krankenkassen dann aber Ausnahmen akzeptieren.

Entscheidet sich der Patient für eine ästhetisch anspruchsvollere und teurere Lösung, als die in der Regelversorgung vorgesehene, bleibt die Höhe des Festzuschusses unverändert. Die Kosten für die Zusatzleistung muss der Patient nach wie vor selbst tragen.

Rechenbeispiel Festzuschuss zur zahnärztlichen Regelversorgung

Festzuschuss ohne Bonus (entspricht 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung) 335,60 Euro
plus 20 Prozent Bonus nach 5 Jahren (entspricht insgesamt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung) 402,72 Euro
plus 30 Prozent Bonus nach 10 Jahren (entspricht insgesamt 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung) 436,28 Euro


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  1. Müller

    13 Juni

    Liebe Redaktion, wenn sie über die Beteiligung der Krankenkasse an den Kosten für Zahnersatz schreiben, wäre es schön, wenn sie nicht die schon seit vielen Jahren nicht mehr aktuelle prozentuale Berechnung des Krankenkassenzuschusses mit den Festzuschüssen vermischen würden.

    Der Festzuschuß wird nach 5 Jahren um 20% und nach 10 Jahren um 30% erhöht.

    Rein rechnerisch mögen die Prozentangaben hinkommen, aber das gilt nur bei der Regelversorgung im günstigsten Fall. Lesen Patienten oder Lehrlinge ihren Bericht, könnten diese ihre Aussage falsch interpretieren und sich anschließend über den recht hohen Eigenanteil ärgern.

    • Jenny Hoffmann

      17 Juni

      Sehr geehrter Leser,

      vielen Dank für Ihr Feedback.
      Sie haben durchaus Recht, dass die Prozentangaben – auch wenn sie korrekt sind – zu Verwirrung führen könnten. Wir haben uns bei der Erstellung des Artikels an den Angaben der KZBV (https://www.kzbv.de/festzuschuesse-zum-zahnersatz.37.de.html) orientiert.
      Zum besseren Verständnis haben wir nun die Höhe der Boni (plus 20 % bzw. plus 30 %) sowie ein Rechenbeispiel im Text ergänzt. Wir hoffen, dass die Rechnung so besser nachvollziehbar ist.

      Beste Grüße
      Ihr DENTAL team

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