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Corona und Mundspülung: Geringeres Risiko?

Keimbelastung durch Aerosole

Corona und Mundspülung: Geringeres Risiko?

Mundspüllösungen vor der Behandlung können das Übertragungsrisiko von COVID-19 minimieren.

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Antimikrobielle Mundspülungen vor zahnärztlichen Eingriffen helfen dabei, die intraorale Erregerzahl zu minimieren. Gilt das aber auch für den Schutz der Patienten und Mitarbeiter, wenn es um das Thema Corona und Mundspülung geht? Wir sprachen darüber mit Dr. Ece Kizilkaya, Scientist Medical Affairs bei GSK Consumer Healthcare.

Aerosole sind ein wichtiger Gesprächspunkt in der aktuellen Patientenkommunikation. Seitdem COVID-19 sich in Deutschland ausbreitet, wissen auch die Patienten über dieses Thema Bescheid und informieren sich. Für die Praxen sind Aerosole nicht neu, aber der Umgang damit muss – speziell in dieser Zeit – intensiviert werden.

In der Zahnarztpraxis werden Spraynebel und Aerosole durch den Einsatz hochtouriger Hand- und Winkelstücke, maschineller Scaler sowie von Pulver-Wasser-Strahlgeräten erzeugt. Dies kann zu einer Keimbelastung im gesamten Behandlungsraum führen, die Bakterien und Viren enthalten. Diese Teilchen setzen sich nur sehr langsam aus der Luft ab und verbleiben daher lange in Innenräumen. So können sie eingeatmet werden oder in die Atemwege eindringen.

Infektionsrisiko mit Corona durch Mundspülung verringern

Deshalb gelten in den Praxen schon immer strenge Hygieneregeln, und es werden infektionsprophylaktische Maßnahmen durchgeführt. Dadurch wird das Risiko einer Übertragung durch Aerosole zwar nicht eliminiert, aber zumindest minimiert. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zunächst eine effiziente, hochvolumige Absaugung sowie entsprechende Schutzkleidung (Schutzbrille, korrekt angelegter Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe).

Auch antimikrobielle Mundspülungen können dazu beitragen, die intraorale Erregerzahl deutlich zu reduzieren und das Risiko für eine Infektionsübertragung zu minimieren. Im Mund-Rachenraum von COVID-19-Patienten können zum Teil hohe Viruslasten nachgewiesen werden. Die Anwendung von Mundspülungen könnte somit helfen, kurzzeitig die Viruslast und damit eventuell das Risiko einer Übertragung der Coronaviren zu senken – etwa vor der zahnärztlichen Behandlungen.

Infektionsprophylaktische Maßnahmen ergänzen

Für Dr. Ece Kizilkaya, Scientist Medical Affairs bei GSK Consumer Healthcare, ist es plausibel, dass antimikrobielle Mundspülungen das Potenzial haben könnten, die virale Lipidhülle von SARS-Cov-2 anzugreifen und dadurch zur Virusinaktivierung führen. „Derzeit gibt es jedoch keinen hochwertigen Beweis dafür, dass Mundspülungen gegen SARS-CoV-2 wirksam sind.“ Vorhandene in-vitro-Beobachtungen würden noch keine Aussage zur klinischen Wirksamkeit erlauben.

Trotzdem wird die Verwendung von antimikrobiellen Mundspülungen vor zahnärztlichen Eingriffen ergänzend zu anderen infektionsprophylaktischen Maßnahmen empfohlen. „Diese Empfehlung basiert auf der plausiblen Wirkungsweise (mode-of-action), die durch in-vitro-Evidenz gestützt wird, sowie auf dem geringen Risiko bei der Anwendung, den minimalen Kosten, der Verbraucherakzeptanz und der globalen Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Intervention“, erklärt Kizilkaya.

Hier ein Überblick über die in Frage kommenden Wirkstoffe in den Mundspüllösungen

  • Ätherische Öle: Mundwässer, die ätherische Öle mit 21 bis 27 Prozent Ethanol enthalten, können umhüllte Viren sowohl im Labor als auch beim Menschen inaktivieren (wahrscheinlich durch eine Schädigung der Lipidhülle). Diese Wirkung wurde auf Herpes-Simplex-Viren beobachtet. Anzumerken ist, dass beide Viren sich in Virusausscheidung stark voneinander unterscheiden.
  • Povidone-iodine (PVP-I): Hat eine höhere viruzide Wirkung als andere häufig verwendete Antiseptika. In vitro wurde gezeigt, dass PVP-I gegen die Coronaviren (SARS-CoV und MERS-CoV) wirksam ist.
  • Wasserstoffperoxid: Umhüllte Viren (inkl. Coronaviren) werden in Konzentrationen um 0,5 Prozent inaktiviert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Wasserstoffperoxid im Mund schnell inaktiviert wird (aufgrund von Speichelperoxidaseenzymen).
  • Cetylpyridinium chloride: Es gibt in der Literatur Hinweise dafür, dass CPC gegen umhüllte Viren eine Wirkung zeigt (allerdings nur bei der Oberflächendesinfektion).
  • Chlorhexidin (z.B. Chlorhexamed): Trotz geringerer Aktivität gegenüber Coronaviren kann eine Kombination von Chlorhexidin mit Alkohol eine nützliche Strategie zur Verringerung der Viruslast über längere Zeiträume bieten.

Kizilkaya weist auch darauf hin, dass einige Wirkstoffe eine schlechte Substantivität aufweisen, so dass sich die orale Mikroflora innerhalb weniger Minuten wieder etablieren kann. Chlorhexidin ist hingegen aufgrund der hohen Substantivität noch bis zu zwölf Stunden nach Anwendung in der Mundhöhle aktiv (Jones CG.Chlorhexidine: is it still the gold standard? Periodontol 2000. 1997 Oct; 15: 55–62).

Genaue Daten fehlen noch

Dr. Ece Kizilkaya

Copyright © GSK Consumer Healthcare

GSK habe bisher keine Studien durchgeführt und keine Daten vorliegen, die darauf hindeuten, dass antimikrobielle Mundspülungen von GSK SARS-CoV-2 (oder andere Virusinfektionen) reduzieren. „Wir empfehlen daher weiterhin die Verwendung unserer Produkte nur innerhalb der derzeit zugelassenen Indikation.

Was allerdings gut dokumentiert ist: Eine prätherapeutische Mundspülung mit einer CHX -haltigen Lösung für 30 bis 60 Sekunden reduziert die Bakterienlast im Aerosol um bis zu 70 Prozent. Es fehlen also klare Daten: Bisher ist die viruzide Wirksamkeit häufig verwendeten Mundspülungen nicht gründlich untersucht. Neulich konnten Virologen der Ruhr-Universität Bochum gemeinsam mit Kollegen aus verschiedenen Städten in Zellkulturexperimenten zeigen, dass sich Sars-Cov-2-Viren mit bestimmten handelsüblichen Mundspülungen inaktivieren lassen. Die Forscher zeigten aber auch: Mundspülungen eignen sich nicht, um eine COVID-19-Infektion zu behandeln oder um sich selbst vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen. Immerhin prüfen die Bochumer Wissenschaftler die Möglichkeiten einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Mundspülungen bei COVID-19. Vielleicht gibt es dann schon bald neue Erkenntnisse zu diesem Thema.



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