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Covid-19-Testung für Gesundheitsberufe

S1-Leitlinie der DIVI

Covid-19-Testung für Gesundheitsberufe

Laut DIVI liegen die wöchentlichen Testkapazitäten der Labore derzeit bei etwa 1,4 Millionen Untersuchungen.

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Das Coronavirus ist und bleibt derzeit ein wichtiges Thema. Gerade Du und Deine Kolleginnen seid in der Praxis einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt, so wie auch andere Gesundheitsberufe. Aus diesem Grund haben nun 17 medizinische Fachgesellschaften unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eine S1-Leitlinie zur Covid-19-Testung für Gesundheitsberufe veröffentlicht.

Die Empfehlungen der Leitlinie richten sich an alle Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, die direkten Patientenkontakt haben. Also zählst auch Du als ZFA dazu. Um eine Infektion frühzeitig zu erkennen und damit die Praxis und Deine Patienten zu schützen, kann laut Leitlinie eine regelmäßige Covid-19-Testung sinnvoll sein. Auch dann, wenn keine Symptome vorliegen. Sie solle aber nur als zusätzliche Maßnahme angesehen werden, denn die Durchsetzung der Hygienemaßnahmen hätte oberste Priorität.

Wichtige Relevanz-Kriterien

Die Leitlinie gibt vier Kriterien vor, die für die Relevanz der Tests wichtig seien:

  1. Grad des Infektionsrisikos: Personen, die z. B. auf einer Intensivstation oder in der Notaufnahme arbeiten, haben ein höheres Infektionsrisiko.
  2. Art der Risikotätigkeit: Kommt es bei Behandlungen z. B. zu Aerosolbildung, besteht ein höheres Infektionsrisiko.
  3. Signalwert des lokalen Infektionswertes: Steigt der Signalwert auf mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer Stadt, ist das Infektionsrisiko erhöht.
  4. Lokales Ausbruchsgeschehen: Hierbei liegt der Fokus auf lokalen Hot-Spots oder der relevanten Anzahl von betreuten Covid-19-Patienten auf Stationen oder in einer Praxis.

Die Empfehlungen der Leitlinie sehen vor, dass sich Personen, auf die diese Kriterien zutreffen, regelmäßig (z. B. alle 14 Tage) testen lassen. Dabei solle ein Test mindestens zweimalig stattfinden. Die erste Testung hat innerhalb von sieben Tagen nach erstmaliger Überschreitung des Signalwerts, die zweite Testung möglichst zeitnah nach der ersten Testung, aber frühestens ab dem 15. Tag nach durchgeführter erster Testung zu erfolgen.

Covid-19-Testung alle 14 Tage nicht durchführbar

Laut DIVI liegen die wöchentlichen Testkapazitäten der Labore derzeit bei etwa 1,4 Millionen Untersuchungen. Deutschlandweit würden jedoch circa fünf Millionen Personen im Gesundheitswesen arbeiten, davon waren es 2018 schon 356.000 Personen allein in Zahnarztpraxen. Eine Covid-19-Testung für Gesundheitsberufe alle 14 Tage auch ohne Symptome sei also nicht durchführbar. Für knappe Testkapazitäten gibt die Leitlinie ebenfalls Empfehlungen. Dazu zählt z. B., dass zunächst symptomatische oder asymptomatische Personen aus dem Gesundheitswesen getestet werden sollen, die als Kontaktperson 1. Grades gelten.

Quelle: AWMF



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