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Darf Dein Chef genehmigten Urlaub streichen?

Deine Rechte als Arbeitnehmer

Darf Dein Chef genehmigten Urlaub streichen?

Du hast Dich schon auf Deinen Urlaub gefreut, aber plötzlich sollst Du doch zur Arbeit. Was Dein Chef darf und was nicht.

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Deine Koffer sind gepackt, die Flüge gebucht, der Urlaub kann beginnen! Aber dann ruft plötzlich Dein Chef an und verlangt, dass Du wieder zur Arbeit kommst und Dein Urlaub gestrichen ist. Ganz so einfach ist das nicht, denn dafür muss Dein Chef einiges beachten.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf seinen oder ihren Urlaub. Im Normalfall kann ein einmal von Deinem Chef genehmigter Urlaub nicht wieder gestrichen werden, das wäre rechtsunwirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen es unter besonderen Umständen möglich ist, dass Dein Urlaub zurückgezogen wird.

Besondere Notfälle

Die erste Ausnahme ist, wenn Du und Dein Chef euch in Notfällen einvernehmlich darauf einigt, dass Du den Urlaub nicht antrittst. Das könnte zum Beispiel ein personeller Engpass sein. Bei der zweiten Situation, bei der es möglich ist, dass Dein Urlaub gestrichen wird, muss ein gewichtiger Ausnahmegrund vorliegen. So ein Notfall muss für die Praxis existenzbedrohend sein und Deine Anwesenheit als Mitarbeiter zwingend erfordern. In diesem Fall darf Dein Chef den Urlaub auch ohne Dein Einverständnis zurückziehen. Beispiele für solche Notfälle sind Naturkatastrophen oder der zeitgleiche Ausfall mehrerer Mitarbeiter, sodass der Praxisablauf zum Erliegen käme und ein gewaltiger Schaden für die Praxis entstehen könnte. Nur „Personalmangel“ reicht aber als Begründung nicht aus.

Wer kommt für die Kosten auf?

Hast Du aber für Deinen Urlaub schon eine Reise oder Flüge gebucht, die Du dann nicht mehr antreten kannst, gehen die Kosten – z.B. Stornokosten – an Deinen Chef. Er muss auch die Differenz der Kosten zahlen, wenn Du Deinen Urlaub von der günstigeren Nebensaison in die teurere Hauptsaison verschieben musst.

Unzulässig ist es von Deinem Chef außerdem, wenn er Deinen Urlaub unter Vorbehalt bewilligt und sich somit die Möglichkeit offenlässt, diesen zu streichen. Sollte er das dann tatsächlich machen, kannst Du gerichtlich dagegen vorgehen. Auch eine im Arbeitsvertrag eingebundene Widerrufsklausel ist nicht rechtswirksam.

Das kann Dich Deinen Job kosten

Genauso darf Dich Dein Chef nicht aus dem Urlaub zurückholen, wenn Du ihn bereits angetreten hast. In diesem Fall steht es Dir frei, ob Du Dich dafür entscheidest, den Urlaub abzubrechen. Anders ist es bei der Situation, wenn Du den Urlaub noch nicht angetreten hast. Kommt es dann zu einem akuten Notfall und Dein Chef zieht Deinen Urlaub zurück, musst Du seiner Anweisung Folge leisten, da ein Arbeitnehmer nur mit Genehmigung des Arbeitgebers seinen oder ihren Urlaub antreten darf. Ignorierst Du diese Anweisung, kann es zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen.



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