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Memorandum der BZÄK

Die Zukunft der Ausbildung

© bestprice-images / veer

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich Gedanken über die Zukunft der Fort- und Weiterbildung der Praxismitarbeiterinnen gemacht. Die offizielle Vertretung der Zahnärzte hat ein Memorandum veröffentlicht, das Grenzen und Möglichkeiten der Ausbildung definiert. Die Beschlüsse basieren auf einer Klausurtagung der BZÄK in Magdeburg im Juni 2016. Die darin enthaltenen Änderungen werden mit Sicherheit nicht nur auf Zustimmung stoßen.

Die zentralen Fragestellungen der Klausurtagung lauteten: Wie schafft man attraktive Rahmenbedingungen für das zahnärztliche Praxispersonal? Ist eine Akademisierung der Dentalhygienikerin (DH) sinnvoll? Wo liegen die Grenzen zwischen Substitution und Delegation?

“Akademisierung der DH löst kein Fachkräfteproblem”

Im Kern ist die Bundeszahnärztekammer zu dem Schluss gekommen, dass mit den derzeitigen Aufstiegsfortbildungen sowie den Regelungen des Zahnheilkundegesetzes der Bedarf an delegierbaren Präventionsleistungen in der Zahnarztpraxis (einschließlich des Bereichs der Pflege und der PAR-Behandlung) abgedeckt werden kann. Zudem sprechen sich die Zahnärzte gegen eine Akademisierung der Dentalhygienikerin aus.

In dem Memorandum heißt es dazu explizit: „Eine Akademisierung der DH löst kein Fachkräfteproblem. Neben der etablierten Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) soll kein weiteres, eigenständiges Berufsbild Dentalhygiene geschaffen werden.“ Das duale System der beruflichen Ausbildung in Deutschland, so die Meinung der Kammermitglieder, das auch international Vorbildcharakter besitzt, soll nicht zugunsten der akademischen Bildung vernachlässigt werden.

Änderung der Ausbildungsordnung geplant

Außerdem hält die BZÄK eine Ausweitung der derzeitigen Delegationsmöglichkeiten an Praxispersonal für nicht notwendig. Eine Verschiebung der im Zahnheilkundegesetz definierten Grenzen zwischen Substitution und Delegation wird abgelehnt, heißt es in dem Memorandum. Insgesamt will die BZÄK durch die Änderungen der bereits 15 Jahre alten Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte die Attraktivität des Berufsbilds der ZFA stärken.

Als Maßnahmen zur Stärkung des Berufsbilds werden unter anderem genannt: die Teilzeitausbildung, umgesetzte Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung, eine angemessene Vergütung und Impulse zur Verbesserung der Ausbildung in der Praxis. Die ZFA zählt seit vielen Jahren unter jungen Frauen zu den zehn beliebtesten Ausbildungsberufen in Deutschland. Das bestätigen auch die aktuellen Zahlen der Bundesärztekammer: Zum neuen Ausbildungsjahr wurden bundesweit rund 13.000 Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte abgeschlossen, teilt die BZÄK mit.

Memorandum online abrufbar

„Das ist die höchste Azubi-Zahl seit 2004. Diese Zahlen sind auch eine Bestätigung für die hervorragende Ausbildungsleistung, die Zahnärzte Tag für Tag in ihren Praxen erbringen, und ein Zeichen, dass die Maßnahmen der (Landes-)Zahnärztekammern zur Fachkräftesicherung greifen. Sie zeigen außerdem die hohe Attraktivität, die die ZFA-Ausbildung nach wie vor für junge Leute hat“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK. Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausbildungszahlen im Durchschnitt um 4,1 Prozent zugenommen.

Mit verantwortlich dafür ist laut der BZÄK das auf die Präventionsbedarfe hin entwickelte System der Qualifizierung der nichtzahnärztlichen Mitarbeiterinnen auf der Basis der Fortbildungsordnung der Kammern. Dieses sehr erfolgreiche System gelte es deshalb zu fördern und unterstützen.

Das Memorandum ist hier abrufbar.



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