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Kostenlose Masernimpfung für Praxispersonal

Kasse zahlt zweimalige Impfung

Kostenlose Masernimpfung für Praxispersonal

Zweimalig wird der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln von den Krankenkassen für Praxispersonal bezahlt.

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Eine Impfpflicht für Masern besteht seit dem 1. März 2020. Die Regelungen dazu legt das Masernschutzgesetz fest. Sie gelten in ertser Linie für Kindergarten- und Schulkinder, aber auch für Berufsgruppen wie Erzieher, Lehrer oder Pflege- und Praxispersonal. Also musst auch Du eine Impfung nachweisen. Erfreulicherweise gibt es nun noch einen neuen Beschluss zur Masernimpfung für Praxispersonal.

Masern, Mumps, Röteln: Diese Masernimpfung mit einem Kombinationsimpfstoff soll ab sofort für Praxispersonal kostenlos sein. Denn die Kosten für eine zweimalige Impfung übernehmen die Krankenkassen. Dieser Beschluss gilt seit dem 15. Mai 2020. Das geht aus einer Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Nachweispflicht für Masernimpfung

Der Anspruch auf die zweimalige Masernimpfung besteht besonders für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Dazu gehört Personal in Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern. Somit ist die berufliche Indikation nicht mehr allein entscheidend für eine Impfung. Die zweimalige Impfung soll dabei einen besseren Impfschutz sicherstellen. So lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Durch das Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 ist das nach 1970 geborene Personal unter anderem in Arztpraxen dazu verpflichtet, eine zweimalige Schutzimpfung oder Immunität gegen Masern vorzuweisen. Sollten individuelle Gründe vorliegen, dass eine Masernimpfung nicht durchgeführt werden kann oder konnte, besteht eine Darlegungsfrist. Wird jetzt neues Personal eingestellt, müssen diese direkt einen Nachweis durch Impfpass oder ärztliches Attest erbringen. Personal, dass vor dem 1. März 2020 eingestellt wurde, hat für den Nachweis noch bis zum 31. Juli 2021 Zeit.

Kein monovalenter Impfstoff in Deutschland

Du bist Dir nicht sicher, ob bei Dir eine gültige Masernimpfung vorliegt? Dann kann eine Titer-Bestimmung Abhilfe schaffen. Diese Leistung wird aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und Du musst sie privat bezahlen.

Die STIKO empfiehlt einen Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) oder einen MMVR-Impfstoff, wenn eine gleichzeitige Indikation zur Varizellenimpfung vorliegt. Ein monovalenter Masernimpfstoff wie in der Schweiz ist momentan in Deutschland nicht zugelassen. Eine Einfuhr ist auch nicht möglich.

Quelle: KBV



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