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Impfpflicht: Bist Du gegen Masern geimpft?

Medizinisches Personal muss Impfstatus überprüfen

Impfpflicht: Bist Du gegen Masern geimpft?

Masern sind keine harmlose "Kinderkrankheit", sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten.

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Sie wurde lange diskutiert, jetzt wird sie kommen: Die gesetzliche Masern-Impfpflicht ist beschlossene Sache. Die Bundesregierung will, dass künftig alle Kita-Kinder und unter anderem auch Menschen, die im Medizinsektor arbeiten, verpflichtend geimpft werden. Das gilt auch für Mitarbeiter in Zahnarztpraxen.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Ausbrüche von Masern. Die Krankheit ist extrem ansteckend – in einem Raum von 100 ungeschützten Menschen würden sich bei einem Erkrankten alle bis auf ein oder zwei mit dem Virus anstecken. Schutz bietet nur eine landesweit hohe Impfrate.

Geimpfte schützen auch Babys

Wer nach 1970 geboren ist und in einer medizinischen Einrichtung arbeitet, also auch in einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik, muss die Impfung nachweisen oder belegen können, dass er die Krankheit bereits durchgemacht hat und damit immun ist. Das Gleiche gilt für Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und auch Asylbewerber sowie Flüchtlinge.

Wichtig für Eltern: Beim Eintritt des Kindes in die Schule oder den Kindergarten (und auch bei der Tagesmutter) müssen die Eltern einen Nachweis über die Masernimpfung vorweisen. Wer schon die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besucht, muss den Nachweis bis zum 31.07.2021 erbringen.

Wenn ältere Kinder und Erwachsene geimpft sind, schützt das auch Babys, denn die erste Teilimpfung kann frühestens mit 9 Monaten gegeben werden. Empfohlen ist die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln im Alter von 11 bis 14 Monaten und die 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung im 2. Lebensjahr im Alter von 15 bis 23 Monaten. Die 2. Impfung ist dabei keine „Auffrischimpfung“, sondern wichtig für einen sicheren und kompletten Impfschutz.

Nichtgeimpften – vor allem Eltern, die ihre betreuten Kinder nicht impfen lassen – drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro, das geht aus dem Entwurf hervor, der diese Woche vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Wie groß ist das Masern-Problem in Deutschland?

Masern sind keine harmlose “Kinderkrankheit”, sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bis Mitte Juni dieses Jahres wurden bereits 429 Fälle registriert. Im vergangenen Jahr betrug die Zahl der in ganz Deutschland gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich – im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung.



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