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Zahnarzt wird Zulassung endgültig entzogen

Nacktaufnahmen von Mitarbeiterinnen

Zahnarzt wird Zulassung endgültig entzogen

Ein Zahnarzt in Thüringen filmt heimlich seine Mitarbeiterinnen und musste sich nun dafür verantworten.

Copyright © Foto-Ruhrgebiet - stock.adobe.com

Ein normaler Tag auf der Arbeit. Zumindest dachtest Du das bisher. Aber völlig unerwartet findest Du eine versteckte Kamera in der Damenumkleide und in der Dusche. Hat jemand heimlich Aufnahmen von Dir gemacht? Und vor allem wer?

Kameras in Dusche und Umkleide

So ähnlich ging es wahrscheinlich den Mitarbeiterinnen einer Zahnarztpraxis in Gera, die an ihrem Arbeitsplatz in derart intimen Privatbereichen wie der Umkleide und der Dusche kleine Kameras entdeckten. Mehrere Jahre lang hat ihr Chef Nacktaufnahmen von ihnen gemacht und diese in sein Büro auf den Bildschirm übertragen. Insgesamt sind so über 7.000 Filmchen entstanden.

Keine Chance auf erneute Zulassung

Das Thüringer Sozialgericht entzog dem Mediziner daraufhin die kassenärztliche Zulassung, mit der Begründung, dass dieser massiv in die Intimsphäre seiner Mitarbeiterinnen eingeschritten sei und sich damit als untauglich erwiesen habe, weiterhin als Zahnarzt für Kassenpatienten zu arbeiten. Diesem Urteil schloss sich auch nach mehreren Revisionsversuchen schlussendlich das Bundessozialgericht in Kassel an.

Inakzeptabler Eingriff in die Intimsphäre der Mitarbeiterinnen

Der Angeklagte war zuvor durch das Amtsgericht Gera zu einer Gefängnisstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Jedoch konnte er sich mit seinen Mitarbeiterinnen auf finanzieller Ebene einigen, sodass sie ihre Anzeigen zurückzogen. Den Ausgang dieses Verfahrens nahm der Mediziner zum Anlass, um sich gegen den Entzug seiner kassenärztlichen Zulassung zu wehren. Seiner Meinung nach habe er weder hinsichtlich seiner Patienten noch des kassenärztlichen Systems seine Pflicht vernachlässigt. Nach dem Sozialgericht Gotha und dem Landessozialgericht hat nun auch das Bundessozialgericht Kassel die Klage des seit über 30 Jahren praktizierenden Zahnarztes abgelehnt. Sein jahrelanges Verhalten gegenüber seinen Mitarbeiterinnen sei nicht nur inakzeptabel und zeuge von einer charakterlichen Schwäche für die Ausübung des Arztberufs, sondern sei auch als grobe Pflichtverletzung zu sehen. Seine kassenärztliche Zulassung bekommt der Zahnarzt nicht zurück. Jetzt dürfen nur noch Privatpatienten seine Praxis besuchen.



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