Welche Zahnarzt-Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung? Dieser Frage geht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) jedes Jahr aufs Neue nach und befragt die Krankenkassen zu ihren Leistungen.
In 2018 hat die KZBV 110 gesetzliche Krankenkassen um ihre Teilnahme an der Befragung gebeten. 49 der Kostenträger gaben schließlich Auskunft über ihre Leistungen. Die Erhebung ergab, dass 98 Prozent der befragten gesetzlichen Krankenversicherungen für die Professionelle Zahnreinigung Zuschüsse gewähren oder die Kosten der Professionellen Zahnreinigung in voller Höhe übernehmen.
Zuschuss oder Kostenübernahme für die Professionelle Zahnreinigung werden in der Regel einmal pro Kalenderjahr angeboten. In einigen Fällen muss der Versicherte hierfür an einem speziellen Bonusprogramm teilnehmen oder über einen speziellen Krankenkassen-Tarif verfügen. Dann können die Patienten von einer Erstattung in Höhe von 10 bis zu 250 Euro jährlich profitieren.
Allerdings kann der Patient die PZR nicht immer bei einem beliebigen Zahnarzt in Anspruch nehmen. Die Leistungen einiger Versicherungen sind an einen sogenannten Selektivvertrag gebunden. Das heißt, die Leistungsübernahme erfolgt nur bei Behandlung bei einem Vertragszahnarzt.
Die komplette Übersicht zu den Antworten der GKVen gibt es auf zm-online.de.
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