Anzeige
READING

Wie ist die Gehaltssituation für ZFA?

Umfrage des Vmf startet

Wie ist die Gehaltssituation für ZFA?

Die Umfrage des VmF soll als Grundlage der künftigen Tarifverhandlungen führen, die auch in Kammerbereichen ohne Tarifvertrag Orientierung bieten.

Copyright © auremar - stock.adobe.com

Im Oktober wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Aber hat das auch Auswirkungen auf die Gehaltssituation von ZFA? Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) will genau das mit einer Umfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation unter Zahnmedizinischen Fachangestellten herausfinden.

12 Euro soll der Mindestlohn ab Oktober sein – das plant die Bundesregierung. Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband in den nächsten zwei Wochen mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und angestellten Zahntechniker*innen ermitteln.

Gehaltssituation von ZFA durch höheren Mindestlohn besser

Laut der Gesundheitsberichterstattung des Bundes gab es im Jahr 2019 rund 194.000 ZFA in Deutschlands Zahnarztpraxen. Nach Angaben des Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit erhalten ZFA nach der dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.149 Euro. Zahnmedizinische Fachassistent*innen und Prophylaxeassistent*innen – mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ gekennzeichnet – erhalten laut Datenlage durchschnittlich nur 2.272 Euro brutto.

„Diese Zahlen und Rückmeldungen aus vergangenen Umfragen lassen vermuten, dass viele Berufskolleg*innen derzeit nur den Mindestlohn erhalten“, sagt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im VmF. „Der mit den Arbeitgeber*innen ausgehandelte Tariflohn liegt zwar bereits im ersten Berufsjahr mit 12,46 Euro über dem geplanten Mindestlohn. Aber einerseits gilt dieser Vertrag nicht bundesweit, sondern räumlich nur für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. Und andererseits ist er auch dort nicht verpflichtend. Wir schätzen also, dass viele ZFA von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das ist nur bedingt positiv zu bewerten, denn der Lohnabstand zu un- bzw. angelernten Kräften muss unbedingt beachtet werden, sonst nimmt der Fachkräftemangel weiter zu.“

Jetzt an der Umfrage teilnehmen

Die Umfrage auf www.vmf-online.de/gehaltsumfrage-zfa-2022 stellt neben Angaben zum Gehalt auch Fragen zur Wertschätzung und zu Ausstiegsgedanken im ZFA-Beruf. Der VmF hofft auf eine rege Teilnahme der ZFA. Denn nur so könne eine entsprechende Datenbasis für die bevorstehenden Gehaltsverhandlungen genutzt werden. Die Arbeitgeberseite ist schon vor knapp 30 Jahren aus den bundesweiten Tarifverhandlungen ausgetreten. Trotzdem nutzen viele Arbeitgeber*innen auch in Kammerbereichen ohne Tarifvertrag die vorhandenen Verträge als Orientierung.

Die Umfrage ist bis zum 14. Februar 2022 online. Der VmF richtet sich an ZFA, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Die Umfrageergebnisse sind anonym.



Ähnliche Artikel

KZBV drängt Lauterbach mit offenem Brief zum Handeln
Zeit für Patienten läuft ab

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich stimme den Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen zu, die ich hier eingesehen habe. *