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Zahnarzt erhält Geldstrafe wegen falscher Atteste

Staatsanwaltschaft Offenburg

Zahnarzt erhält Geldstrafe wegen falscher Atteste

Statt einer Haftstrafe erhielt der Zahnmediziner eine hohe Geldstrafe.

Copyright © Tanja Esser - stock.adobe.com

Mit einem medizinischen Attest kann man sich von der coronabedingten Maskenpflicht befreien lassen. Aber dieses Attest sollte auch einen medizinischen Grund haben. Ein Oralchirurg aus Offenburg stellte Patienten zahlreiche falsche Atteste aus – und jetzt erhielt der Zahnarzt eine hohe Geldstrafe.

Atemschutzmasken sollen gegen das Ausbreiten des Coronavirus schützen. Das gilt allgemein als gesichert. Doch aufgrund der Maskenpflicht kommt es auch zu Diskussionen. Einige Menschen können aufgrund von Phobien und Atembeschwerden keine Masken tragen und erhalten ein Attest vom Arzt. Aber ein Zahnmediziner aus Offenburg hat anscheinend einigen Patienten grundlos solch ein Attest ausgestellt. Jetzt erhielt der Zahnarzt eine hohe Geldstrafe.

Zahnarzt ist als Corona-Kritiker bekannt

Fritz Düker ist Zahnarzt in Offenburg und bekannter Corona-Kritiker. Im September 2020 leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Oralchirurgen ein. Der Vorwurf: Zwischen April und August 2020 habe er unberechtigt Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt, bei denen kein medizinischer Grund vorlag.

Dabei habe er laut Staatsanwaltschaft erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, dass diese Atteste auch bei behördlichen Kontrollen vorgezeigt werden. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Staatsanwaltschaft zudem die Praxisräumlichkeiten und stellte Beweismaterial sicher.

Zahnarzt erhält statt Haft- eine Geldstrafe

Insgesamt soll er 232 falsche Atteste ausgestellt haben. Nach ihren Ermittlungen verhängte die Staatsanwaltschaft nun gegen den Zahnarzt eine Geldstrafe in Höhe von 21.250 Euro. Eine öffentliche Hauptversammlung findet nicht statt, dafür liegt Dükers Zustimmung vor. Statt einer Geldstrafe hätte den Zahnarzt auch eine mehrjährige Haftstrafe treffen können.

Der Zahnarzt verteidigt sein Handeln damit, dass niemand Schaden genommen habe. Außerdem hätte die Maskenpflicht keine Auswirkungen auf den Verlauf der Corona-Pandemie gehabt. Mittlerweile stelle er aber keine Atteste mehr zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. Die Atteste seien korrekt und er stehe zu deren Ausstellung, doch durch die Strafandrohung fühle er sich gezwungen, dies nicht mehr zu tun.

Quelle: baden online



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