Die ZFA-Ausbildung zählt zu den weniger beliebten Ausbildungsberufen. Das Thema Fachkräftemangel ist überall präsent. Jetzt hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, genau solche Berufsausbildungen wieder attraktiver zu machen. Das soll ab 2020 durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geschehen. Aber was ändert sich für zukünftige ZFAs?
Die neue Form des BBiG läuft seit dem 1. Januar 2020. Betroffen davon ist auch die Ausbildung zur ZFA. Ab dem 1. August soll es auch Neuerungen für Fort- und Weiterbildungen geben, die durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt werden.
Mindestvergütung für Azubis
Die Mindestvergütung soll nach Angaben der Regierung einen Mindeststandard sichern und die Attraktivität der beruflichen Bildung erhöhen. Auszubildende, die zum Beispiel ihre ZFA-Ausbildung 2020 beginnen, erhalten im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro. In den Folgejahren bis 2024 wird sie weiter angehoben (in 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro, 2023 auf 620 Euro). Nach dieser Einstiegsphase wird die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr ab 2024 jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Davon werden vor allem Zahnmedizinische Fachangestellte in Regionen ohne Tarifvertrag profitieren.
Auch Teilzeit möglich
Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung besteht bereits seit der BBiG-Novelle von 2005. Durch die neuen Regelungen wird sie weiter gestärkt. Voraussetzung ist nur die Einigung zwischen dem Azubi und seinem Ausbildungsbetrieb. Wenn bisher nur Auszubildende, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen eingespannt waren, eine Teilzeitausbildung absolvieren konnten, muss jetzt keine Begründung mehr angeführt werden.
Freistellung für Azubis in jedem Alter gleich
Bisher gab es Unterschiede zwischen jugendlichen und erwachsenen Auszubildenden in Bezug auf Freistellungen für Berufsschul- und Prüfungszeiten. Diese Unterschiede wurden komplett aufgehoben. Auch für erwachsene Auszubildende bedeutet das beispielsweise, dass sie einmal in der Woche für einen ganzen Berufsschultag freigestellt werden können. Auch am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung können erwachsene Auszubildende jetzt freigestellt werden.
Kostenübenahme für Schulbücher
Unter dem Begriff “Lernmittelfreiheit” wird im neuen Berufsbildungsgesetz außerdem festgelegt, dass Ausbildungsbetriebe und -praxen für ihre Azubis nun auch Fachliteratur kostenlos bereitstellen müssen.
Höhere Berufsbildung bekommt neue Abschlussbezeichnungen
Generell gilt für alle Berufe: Aufstiegsfortbildungen, die bisher Bezeichnungen wie zum Beispiel „Meister“ oder „Betriebswirt/in“ getragen haben, bekommen neue Titel. Diese sind seit 2020 „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Die neuen Bezeichnungen sollen Internationalität signalisieren und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung verdeutlichen. Somit würden auch Mobilitäts- und Karrierechancen der Absolventen gestärkt.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Christa Michael
18 Februar
zur Kostenübernahme von Schulbüchern:
Die Zahnärztekammer Niedersachsen versteht unter Fachliteratur nur Bücher, die in der Praxis benötigt werden. Schulbücher schließt sie aus.
(siehe NZB, Februar 2020, S. 34)
Jenny Hoffmann
20 Februar
Liebe Frau Michael,
herzlichen Dank für den wichtigen Hinweis!
Viele Grüße
Jenny von DENTAL team