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Kariesfrüherkennung jetzt ab 6. Lebensmonat

Neue Kassenleistung für Kleinkinder

Kariesfrüherkennung jetzt ab 6. Lebensmonat

Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat haben einen Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen.

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Endlich werden auch Kinder unter drei Jahren in die Früherkennung beim Zahnarzt einbezogen. Die Kosten dafür übernehmen ab Sommer die gesetzlichen Krankenkassen. Damit soll Karies bei Babys und Kleinkindern verhindert werden. Was Ihr dazu wissen müsst.

Die frühkindliche Karies (Early Childhood Caries) ist ein Problem. Immer wieder müssen Kleinkindern unter Narkose kariöse Milchzähne entfernt werden. Circa 15 Prozent der unter 3-Jährigen sind von Karies betroffen, besonders Kinder aus Familien in sozial schwierigem Umfeld. Um so wichtiger ist deshalb die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen sind ab dem 1. Juli 2019 bereits ab dem 6. Lebensmonat möglich. Bislang wurden erst Kinder ab dem 3. Lebensjahr berücksichtigt.

Daraus ergeben sich neue Aufgaben für das Prophylaxe-Team, vor allem bei der Beratung der Eltern, die bald schon mit ihren Babys und Kleinkindern in die Zahnarztpraxen kommen werden, und der Fluoridierung.

Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt: Was ist neu?

  • Untersuchung: Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat haben einen Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen beim Kinderarzt abgestimmt. Ab dem 7. Lebensmonat (U5, U6 und U7) soll der Kinderarzt bei Auffälligkeiten an Zähnen oder Mundschleimhaut an den Zahnarzt verweisen. Das “gelbe Heft” wurde dementsprechend umgestaltet.
  • Aufklärung: Ursachen für frühkindliche Karies sind häufig langes Nuckeln an zucker- und säurehaltigen Getränken. Während der neuen Früherkennungsuntersuchungen soll der Zahnarzt die Eltern des Kindes aufklären, wie Erkrankungen im Mund entstehen und z. B. erfragen, ob fluoridhaltige Zahnpasta verwendet wird. Es geht außerdem darum, die Eltern rechtzeitig über zuckerhaltige Speisen und Getränke und die richtige Mundhygiene zu informieren.
  • Kassenleistung: Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat zur Kassenleistung. Dies kann zweimal je Kalenderhalbjahr geschehen, unabhängig davon, ob bei den Kindern eine (initial-)kariöse Läsion vorliegt.

Für die älteren Kinder ändert sich nichts: Sprich, auch die 3- bis 6-Jährigen haben unverändert Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem haben sie unverändert Anspruch auf Fluoridierung.

Zahnärzte freuen sich über Neuregelung zur Früherkennung

„Wir sind froh, dass diese Präventionslücke endlich geschlossen wird“, sagt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, ergänzt: „Die Primär-Prophylaxe ist ein wichtiger Schritt, um vor allem Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko zu erkennen und ihnen bereits helfen zu können, bevor die ersten deutlichen Anzeichen einer beginnenden Karies für jeden sichtbar sind.”


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