Philips, ein führender Anbieter im Bereich der Gesundheitstechnologie, hatte kürzlich Experten aus Hochschule, Praxis und Industrie zu einem Roundtable eingeladen, der sich nicht nur mit dem Stellenwert der neuen Paro-Richtlinie beschäftigte, sondern darüber hinaus mit Produktkonzepten für die persönliche Prävention des Patienten sowie der Fähigkeit, die Patienten von der Umsetzung empfohlener persönlicher Maßnahmen und Verwendung empfohlener Produkte zu überzeugen.
Die neue PAR-Richtlinie bietet eine hilfreiche Orientierung und Behandlungsbausteine. Sie umfasst auf Evidenz basierende, therapeutische Empfehlungen auf der Basis klinischer Beurteilung. „Davon profitieren nicht nur Gingivitis- und Parodontitis-Patienten, sondern auch klinisch gesunde“, so Prof. Dr. Dirk Ziebolz, Geschäftsführender Oberarzt und Leiter des Funktionsbereichs Interdisziplinäre Zahnerhaltung und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Leipzig. Gerade aufgrund der EFP-Leitlinie, die bereits Therapieempfehlungen auf der Basis der neuen Klassifikation gibt, und der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen PAR-Richtlinie herrscht in vielen Zahnarztpraxen Verunsicherung. Wie werden die Leitlinien und Richtlinien in der Praxis korrekt umgesetzt? Welche Hilfsmittel darf ich nach den neuen Leitlinien noch empfehlen? Mit welchen Produkten darf ich die theoretischen Vorgaben der Leitlinien im eigenen Praxiskonzept umsetzen? Wie kann ich dem Patienten das verständlich erklären? Diese Fragen galt es zu beantworten.
Bestmögliche Betreuung für Prävention
Die neue Klassifikation und die EFP-Leitlinie erleichtern es den Praxen, parodontale Erkrankungen zu beschreiben. „Wenn wir die parodontalen Erkrankungen betrachten, reden wir nicht isoliert über Biofilm, sondern über eine komplizierte Wechselwirkung zwischen Mikrobiom und Immunsystem.“ Basis der Klassifikation sei die klinische Beurteilung der Patienten, aus der die Grading- und Staging-Matrix abgeleitet werde.
Dr. Markus Bechtold, niedergelassener Parodontologe und Chefredakteur des Dental Online College, moderierte den Experten-Roundtable. Die neue Paro-Klassifikation, die EFP-Leitlinien und die PAR-Richtlinie hätten für ereignisreiche Monate gesorgt, so Bechtold. Inzwischen gebe es Klarheit zur Umsetzung, und auch das Thema Delegation präventiver Maßnahmen sei vom Tisch. Hier bleibe es so wie auch zuvor: Die Delegation der Leistungserbringung regelt das Zahnheilkundegesetz (ZHG, § 1 Abs. 5 und 6). Deshalb stehen in der Prävention weiterhin die Prophylaxemitarbeiterinnen der Praxen im Fokus.
Das sah auch DH Julia Haas, Vorstandsmitglied des VDDH, so. Sie und dafür qualifizierte Kolleginnen und Kollegen können, dürfen und wollen die bestmögliche individuelle präventive Betreuung des Patienten gewährleisten. Und das sei weit mehr als nur eine mechanische Beseitigung von Belägen. Die diagnosebasierte Individualprophylaxe (DIP) berücksichtigt die individuellen Parameter und umfasst auch parodontale Risikofaktoren – im Sinne einer individuell präventiven Betreuung.
Bedarf an Prophylaxefachkräften
Haas machte deutlich, dass die PZR mit den ihr eindeutig zugeordneten Behandlungsinhalten „Entfernung harter und weicher Zahnbeläge und Verfärbungen“ sowie „Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn“ nur eine Basisleistung darstelle, und diese müsse ggf. um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Für den Langzeiterfolg benötige der Patient eine individuell-präventive Betreuung durch individuell abgestimmtes kontinuierliches Risikomanagement, ein kontinuierliches diagnostisches Monitoring sowie Motivation und Instruktion mit einer professionellen Zahnreinigung. Auch wenn die PAR-Richtlinie dafür einen engen Rahmen abstecke, müsse geklärt werden, wie die Nachsorge für den individuellen Patienten gestaltet werde, sagt PD Dr. Michael Wicht, kommissarischer Leiter der Poliklinik Zahnerhaltung und Parodontologie am Universitätsklinikum zu Köln. So kann eine anteilige Selbstzahler-UPT über die Kassenleistung hinaus notwendig sein.
Alle Beteiligten stellten aber klar: Es wird zukünftig einen vermehrten Bedarf an qualifizierten Prophylaxekräften durch den größeren Präventions- und Therapiebedarf geben. Auch die Rolle der DH und ZMP könne dabei wachsen. „Wir müssten eigentlich darüber diskutieren, Rahmenbedingungen zu schaffen, mehr qualifiziertes Personal in der Prophylaxe zu bekommen“, fügte Ziebolz an.
Vorteile von Schallzahnbürsten
Ein weiterer Aspekt, dem sich die Expertenrunde widmete, waren die Empfehlungen für die Patienten im mechanischen Biofilmmanagement. Für Ziebolz war der entscheidende Faktor dabei die einfache Zugänglichkeit. Diese sei vor allem bei der Schallzahnbürste gegeben. Eine große Herausforderung bei der Anwendung einer elektrischen Zahnbürste mit rotierend-oszillierender Technik sei, dass die Patienten sehr strategisch und genau beim Zähneputzen vorgehen müssen. Dies sei für einen großen Teil der Patienten, insbesondere wenn es einmal schnell gehen müsse, nur schwer möglich. Darunter leide das Putzergebnis. Vorteile habe da eindeutig die Schallzahnbürste durch eine einfache, schnelle und effektive Handhabung.
Wie effektiv die Schallzahnbürste in der parodontalen Therapie ist, zeigte PD Dr. Georg Cachovan, KOL-Manager Oral Healthcare bei Philips und Lehrbeauftragter an der Poliklinik für Parodontologie, Präventive Zahnmedizin und Zahnerhaltung, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, anhand einer aktuellen sechsmonatigen Studie aus den USA: In dieser wurde die Philips Sonicare DiamondClean Smart im Vergleich zu einer Handzahnbürste bei 299 Studienteilnehmern untersucht. Im Ergebnis zeigte die randomisierte, klinische Studie eine signifikante Verbesserung bei den Entzündungsfaktoren BOP, Sondierungstiefen sowie dem Plaque-Index. Nach 16 Wochen reduzierte die Philips Sonicare die Sondierungstiefe bei den teilnehmenden PA-Patienten bis zu 26-mal mehr im Vergleich zu der Handzahnbürste. Aber nicht nur für PA-Patienten sahen die Teilnehmer des Roundtables Vorteile bei der Schallzahnbürste. Insbesondere die Verwender von Handzahnbürsten hätten Schwierigkeiten, unzureichende Putzmuster aufzugeben. Ein Wechsel auf eine elektrische Zahnbürste könne eine Verhaltensänderung bewirken, die durch wiederkehrendes Training und Motivieren nur bedingt erreichbar sei.
KEINE KOMMENTARE