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Corona-Risikomanagement: Tipps für Eure Praxis

Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ)

Corona-Risikomanagement: Tipps für Eure Praxis

Wertvolle Tipps für das Coronavirus-Risikomanagement gibt es vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin

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Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat wichtige Tipps für das Corona-Risikomanagement in Zahnarztpraxen veröffentlicht. Wir haben für Euch das Wichtigste zusammengefasst.

Der DAHZ-Redaktionsausschuss um Prof. Dr. Lutz Jatzwauk fokussiert sich in der Veröffentlichung auf vier Bereiche: Die Anamnese vor jeder Behandlung, die routinemäßige Behandlung von Patienten ohne COVID-19, die Behandlung von Patienten mit COVID-19 (aus Anamnese begründeter Verdacht oder Nachweis) sowie den Gesundheitscheck der Mitarbeiter der Praxis.

Mundspülung und Aerosol-Vermeidung

Für die Behandlung von Corona-Patienten empfiehlt das Papier beispielsweise vorab eine Spülung der Mundhöhle des Patienten mit einer antiviralen Lösung. Gegenwärtig können dazu Lösungen auf der Basis von Octenidin, PVP-Iod oder H2O2 empfohlen werden, auch wenn es dafür bisher keine wissenschaftliche Evidenz geben würde.

Generell gibt es durch den DAHZ auch die Empfehlung auf Aerosol produzierende Behandlungsmaßnahmen möglichst zu verzichten. Dies würde durch einen weitgehenden Verzicht auf Ultraschallhandstücke, Turbinen, Pulverstrahlgeräte und piezochirurgische Geräte erreicht.

Natürlich wird auch die persönliche Schutzausrüstung bei der Behandlung von Corona-Patienten im Papier angesprochen. Zusätzlich zur üblichen Schutzkleidung, wie chirurgischem Mund-Nasen-Schutz, Visier und Schutzhandschuhen, wird das Tragen eines Schutzkittels empfohlen. Wenn wassergekühlte Übertragungsinstrumente nicht zu vermeiden sind, solltest Du den chirurgischen Mund-Nasen-Schutz – falls vorhanden – durch eine FFP2- oder FFP3-Maske austauschen und darauf achten, dass Sprühnebel effizient abgesaugt wird.

Auch im Corona-Risikomanagment normale Hygienestandards ausreichend

Erfreulich: Auch nach der Behandlung von Patienten mit Verdacht auf COVID-19 seien bei der Hände-, Instrumenten- und Flächendesinfektion, der Wäscheaufbereitung sowie der Abfallentsorgung keine Abweichungen vom routinemäßigen Verfahren erforderlich.

Wenn Symptome bei Mitarbeitern auftreten

Für die Mitarbeiter in den Praxen empfiehlt der DAHZ, beim Auftreten von Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot oder Durchfall sowie akuten Problemen beim Schmecken oder Riechen direkt das Gesundheitsamt zu kontaktieren und durch einen Abstrich die Corona-Infektion auszuschließen.

Alle Tipps des Arbeitskreises findet Ihr hier im PDF des DAHZ zum Corona-Risikomanagement.



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