Gähnende Leere in den Regalen – nicht nur beim Toilettenpapier, sondern auch beim Desinfektionsmittel. Und auch die Dentaldepots können aktuell nicht mehr liefern. Dabei ist besonders jetzt die Desinfektion als Teil umfangreicher Hygienemaßnahmen wichtig, um das Risiko einer Ansteckung und die Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) hat deshalb am 4. März 2020 aufgrund der aktuellen Engpässe eine Ausnahmezulassung bekanntgegeben, die am 16. März noch einmal aktualisiert wurde. Damit ist es ab sofort übergangsweise Apotheken sowie Unternehmen der pharmazeutischen und chemischen Industrie erlaubt, sogenannte 2-Propanolhaltige Biozidprodukte (alternative Desinfektionsmittel) herzustellen und an berufsmäßige Verwender – wie Eure Zahnarztpraxis – zu verkaufen.
Diese Desinfektionsmittel werden nach einem Rezept der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den Laboren der Apotheken und Firmen hergestellt. Die Zutaten dazu sind im Normalfall in der Apotheke oder im Handel erhältlich.
Dürfen Zahnärzte Desinfektionsmittel herstellen?
Aktuell gibt es in Bezug auf die Biozidverordnung anscheinend noch keine allgemeingültige Genehmigung für Arzt- oder Zahnarztpraxen, Desinfektionsmittel selbst herzustellen. Wenn man aber nach dem § 13 Abs 2b Arzneimittelgesetz (AMG) ginge, wäre diese vielleicht auch nicht zwingend notwendig. Demnach dürfen Ärzte und Zahnärzte nämlich bestimmte Arzneimittel “unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten” herstellen.
Privat solltet Ihr Desinfekstionsmittel vielleicht nicht selbst zusammenmischen. Für den Notfall in der Praxis könntet Ihr Euch jedoch an das WHO-Rezept für Händedesinfektion halten, das derzeit überall in den sozialen Netzwerken geteilt wird und entsprechend frei zugänglich ist.
ACHTUNG: Manche der Zutaten sind potentiell gefährlich und leicht entzündlich. Deshalb solltet Ihr bei der Herstellung in der Praxis darauf achten, dass Ihr das Mittel im Freien oder in einem gut gelüfteten Raum und abseits von offenem Feuer mischt.
WHO-Rezeptur für Desinfektionsmittel
Für einen Liter Desinfektionsmittel benötigt Ihr folgende Zutaten:
- 833 ml Ethanol (96 % vol.) oder alternativ 752 ml Isopropylalkohol (99,8 % Vol.)
- 42 ml Wasserstoffperoxid (3-prozentig)
- 15 ml Glycerin
- 110 ml abgekochtes oder destilliertes Wasser (bei Verwendung von Isopropylakohol 192 ml)
- Messbecher
- Glas- oder Plastikflasche (mit Sprühaufsatz) mit einem Liter Fassungsvermögen
Für die Herstellung alle Zutaten in die Flasche geben, diese verschließen und mehrmals gut schütteln. Damit die Wirkung auch optimal ist, sollte die Desinfektionslösung 80 Volumenprozent Ethanol ODER 75 Volumenprozent Isopropylalkohol enthalten. Um eine Austrocknung der Haut zu vermeiden, ist in dem Rezept auch Glycerin enthalten. Es sorgt für eine bessere Hautverträglichkeit. Das Wasserstoffperoxid dient der Abtötung von Bakteriensporen in der Lösung (und wirkt nicht direkt gegen die Viren). Weil die Bekämpfung der Bakterien jedoch ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, solltet Ihr das selbstgemachte Desinfektionsmittel möglichst erst nach 72 Stunden verwenden.
Video-Anleitung Desinfektionsmittel selbst herstellen
Die Mediziner-Plattform coliquio hat eine Videoanleitung zur Herstellung der Händedesinfektion veröffentlicht.
Quelle: WHO, coliquio.de
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