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Was genau macht eine Hygienebeauftragte?

Tipps von der DH Romy Werner

Was genau macht eine Hygienebeauftragte?

Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften iegt letztlich in den Händen des ganzen Teams.

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Hygienemanagement ist in jeder Praxis allgegenwärtig. Von der persönlichen bis zur Praxishygiene muss allen, die in der Praxis arbeiten, bewusst sein, dass nur bei gründlicher Beachtung der Hygienevorschriften die Gesundheit geschützt wird. team sprach mit der Hygieneexpertin DH Romy Werner über das Thema.

Eine Frage, die ständig durch die Praxis schwebt, ist: maschinelle oder manuelle Aufbereitung? Auf der IDS in Köln gab es gerade für die maschinelle Aufbereitung wieder spannende Verbesserungen bei den Geräten. Einige Hersteller bieten nun Komplettlösungen für Hygiene und Pflege an – und liefern so gute Lösungen für den gesamten Hygienekreislauf der Praxen. „Eine Umstellung auf die maschinelle Aufbereitung lohnt sich für jede Praxis und erhöht die Sicherheit für Mitarbeiter und Patienten“, sagt die DH Romy Werner. Außerdem arbeiten die neuen Geräte deutlich schneller und effizienter – dies spart Zeit und senkt die Kosten.

Bei Nicht-Beachtung der Hygienevorschriften drohen empfindliche Strafen

Nicht immer ist maschinelle Aufbereitung nötig

DH Romy Werner ist leitende Dentalhygienikerin in der Praxis Dr. Gärtner in Götzis, Voralberg und seit 2018 Praxistrainerin.

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Unter bestimmten Bedingungen ist allerdings auch eine manuelle Aufbereitung weiterhin vonnöten. „Bei der Wahl der Aufbereitungsverfahren sind erst einmal die Herstellerangaben zu beachten. Nicht immer ist eine maschinelle Aufbereitung nötig“, weiß die Expertin. Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren müssen mittels weitgehend standardisierter Arbeitsabläufe erfolgen. Es ist notwendig, Arbeitsanweisungen zu erstellen. „Zur Erstellung einer detaillierten Arbeitsanweisung sind die Herstellerangaben zu Konzentration, Einwirkzeit, Standzeit und gegebenenfalls Temperatur unbedingt zu beachten und zu dokumentieren“, erklärt Werner.

Wie auch immer die Entscheidung des Aufbereitungsverfahrens getroffen wurde – regelmäßige Fortbildungen zum Thema Hygiene sind wesentlich: „Sachkenntnisse müssen immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Fortbildungen, sowohl für ZFA als auch für Zahnärzte im Bereich Hygiene- und Medizinprodukteaufbereitung, sind verpflichtend“, sagt Werner.

Die angebotenen Fortbildungen vermitteln wichtige Sachkenntnisse für eine korrekte Praxishygiene und entsprechende Sterilgutversorgung. Wichtige Inhalte der Fortbildungen sind unter anderem Reinigung und Desinfektion, Qualitätsmanagement und Abfallentsorgung, aber auch rechtliche Grundlagen wie das Medizinproduktegesetz oder das Zivil-, das Straf- und das Haftungsrecht. Auch das Thema Arbeitsschutz darf in den meisten Fortbildungen nicht fehlen und umfasst dabei vor allem die Infektionsgefahr bei der Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen und Desinfektionsmitteln. Ganz wichtig: Die Fortbildungsbescheinigungen müssen abgelegt und aufbewahrt werden!

Diese Aufgaben hat die Hygienebeauftragte

Außerdem empfiehlt Werner die Benennung einer Hygienebeauftragten in der Praxis – dies sei zwar keine Pflicht, aber dennoch von großer Bedeutung: „Die Hygienebeauftragte unterstützt den Praxisinhaber bei der Umsetzung und der Gewährleistung der Hygienerichtlinien bzw. der Hygienevorschriften und überwacht, ob eine ordnungsgemäße Aufbereitung der Medizinprodukte erfolgt.“ Dies bietet sowohl Schutz für Patienten und Mitarbeiter als auch Rechtssicherheit. Zu den Aufgaben einer Hygienebeauftragten gehören die Risikobewertung und die Einstufung von Medizinprodukten, das Erstellen von Checklisten, Verfahrens- und Aufbewahrungsanweisungen und weitere notwendige Dokumentationen sowie die Schwerpunkte der Aufbereitung: also Vorbereitung, Prüfung, Pflege und Instandsetzung, Kennzeichnung, Verpackung, Dokumentation und Lagerung.

„Wer seine Arbeit ordentlich macht, hat nichts zu befürchten.“

Dennoch bleibt Hygiene natürlich eine Teamaufgabe. „Es fängt beim Azubi an und hört mit dem Praxisinhaber auf. Jeder muss den genauen Ablauf kennen und wissen, wen er fragen beziehungsweise wo man Details nachlesen kann. Außerdem empfehlen sich regelmäßige Teambesprechungen, bei denen Unklarheiten besprochen und beseitigt werden können“, regt Werner an. Zwar trägt letztlich die ärztliche Leitung der Praxis die Verantwortung für die Hygiene, dennoch werden die Gestaltung des Hygieneplans und die Aufsicht über die hygienerelevanten Betriebsabläufe je nach Qualifikation häufig an die Mitarbeiter delegiert, sodass die Verantwortung letztlich in den Händen des ganzen Teams liegt.

Keine Angst vor einer Praxisbegehung

Wenn all diese Punkte erfüllt sind, braucht man sich auch keine Sorgen über eine mögliche Praxisbegehung durch Mitarbeiter des Gesundheitsamts zu machen. „Wer seine Arbeit ordentlich macht und die Mitarbeiter regelmäßig schult, hat nichts zu befürchten“, sagt Werner. Praxisbegehungen werden in der Regel vier bis sechs Wochen vorher angekündigt, somit kann man seine Hygienestandards in der Praxis vorher gründlich prüfen.

Nach der Begehung bekommt man eine Mängelliste und hat dann drei bis sechs Monate Zeit, um die Mängel zu beheben. Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund von nicht eingehaltenen Hygienemaßnahmen Gefahr im Verzug ist, kann die zuständige Behörde auch ohne Vorankündigung in der Praxis eine Begehung vornehmen. Dies passiert in der Regel aufgrund eines Hinweises beziehungsweise einer Anzeige bei der zuständige Behörde.

Der Praxisinhaber muss eine lückenlose Hygienekette nachweisen können

„Im Fall eines Rechtsstreits gilt immer die Beweislastumkehr. Das heißt, der Praxisinhaber muss durch eine lückenlose Hygienekette nachweisen können, dass sich in der Praxis niemand mit Krankheitserregern infiziert haben kann. Da sind also genau geführte Freigabeprotokolle, Checklisten und Arbeitsanweisungen absolut sinnvoll“, macht Werner noch einmal klar. Gerade bei invasiven Eingriffen ist es auch empfehlenswert, die als kritisch eingestuften verwendeten Medizinprodukte und Instrumente in die Patientenkartei einzutragen.

Künstliche Fingernägel sind tabu

Selbstverständlich sollte auch die Beachtung der eigenen Hygiene und die der Arbeitskleidung im Fokus stehen. Lange oder künstliche Fingernägel sind tabu, Haare gehören zusammengebunden, Arbeitsschuhe müssen stichfest sein, und die Kleidung sollte regelmäßig bei 60 Grad gewaschen werden. Bei Nichterfüllung der Hygienevorgaben drohen drastische Sanktionen: „Gerichtliche Urteile bei Unterlassung der Hygienevorschriften sehen empfindliche Strafen für Praxisbetreiber vor, die bis hin zur Schließung der Praxis gehen können“, warnt Werner. Klar ist aber auch: Es sind nur wenige einfache Schritte nötig, um das Thema Hygiene in der Praxis komplett zu beherrschen.


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