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Tariferhöhung für ZFA ab 1. Juli 2021

Zweite Stufe des Gehaltstarifvertrags

Tariferhöhung für ZFA ab 1. Juli 2021

Die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse zum 31. März 2021 liegt 13,3 Prozent unter den Vorjahreszahlen.

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Ab dieser Woche gibt es für ZFA mehr Geld – zumindest in vier Kammerbereichen. Denn zum 1. Juli tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrags für ZFA in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe in Kraft. Dabei gibt es eine Tariferhöhung für ZFA bis zum 15. Berufsjahr linear um drei Prozent. Für die anderen Berufsjahrgruppen gibt es eine gesonderte Regelung.

Der Vertrag für die Tariferhöhung bei ZFA hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Als Bruttostundenlohn für Einstiegsgehälter in der ersten Tätigkeitsgruppe gibt es 12,46 Euro. Mittels Aufstiegsfortbildungen kann ein/e ZFA die Tätigkeitsgruppe II bis V erreichen. Damit können sie Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I erhalten.

Viele Zahnarztpraxen suchen Personal

„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“

Dass der Beruf der ZFA nicht zu den absoluten Favoriten gehört, zeigt auch der wachsende Fachkräftemangel. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) meldete noch im Mai dieses Jahres, dass 5.472 ZFA Ende 2020 arbeitslos gemeldet waren – obwohl praktisch viele Zahnarztpraxen händeringend nach Personal suchen.

Tariferhöhung für ZFA als Zeichen für Arbeitgeber

„Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber*innen ein Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen, denn bereits seit 2019 sind ZFA laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf“, erklärt König. Die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse zum 31. März 2021 liegt um 13,3 Prozent unter den Vorjahreszahlen.

„Daher sollten Sie die persönlichen Rahmenbedingungen prüfen und aktiv das Gespräch für eine Gehaltserhöhung suchen“, ermutigt König alle im Praxisteam, die nicht von der Tariferhöhung für ZFA betroffen sind. Eine Tarifbindung sei direkt über die Arbeitsverträge möglich: „Denn bei der Suche nach Fachpersonal ist Tarifbindung immer ein gutes Argument.“

Quelle: VmF



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