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Probleme bei der Abrechnung der PAR-Richtlinie

Es gibt noch offene Fragen

Probleme bei der Abrechnung der PAR-Richtlinie

"Es gibt immer noch Fragen, auf die wir auch von der KZBV auf eine Antwort warten", sagt Sabine Zude.

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Die Abrechnung der PAR-Richtlinie über die gesetzlichen Krankenkassen ist seit 1. Juli 2021 möglich. Ende vergangenen Jahres hatten auch die meisten Anbieter von Praxissoftware die PAR-Richtlinie in ihren Updates. Sabine Zude, Geschäftsführerin CGM Dentalsysteme GmbH, berichtet von der Umsetzung und den Schwierigkeiten im Umgang mit der PAR-Richtlinie.

Die neue PAR-Richtlinie ist seit Juli 2021 aktiv, wie hat CGM diese in die CGM Z1. PRO Software implementieren können und welche Schwierigkeiten gab es dabei?

Sabine Zude: Die Einführung der PAR-Richtlinie war umfangreicher, als wir es zunächst ahnen konnten. Das lag vor allem daran, dass zu Beginn noch nicht alle Informationen vorlagen. Wir mussten noch einige Fragen klären – das galt beispielsweise für ungenaue Definitionen innerhalb der Richtlinie. Deshalb gab es einen Termin mit KZBV und den Praxissoftware-Herstellern, in dem wir unsere Fragen einbringen konnten.

Spielt in den Updates von Z1 zur neuen Richtlinie auch die neue Paro-Klassifikation eine Rolle?

Zude: Die neue Paro-Klassifikation spielt in den Updates eine sehr große Rolle. Die darin enthaltenen neuen Kriterien Staging und Grading sind ja Voraussetzung für die Anwendung der PAR-Richtlinie. In unserer Software haben wir es den Praxen einfach gemacht: Nach Ermittlung des Grads und durchgeführter PAR-Behandlung werden die UPT Frequenz und die möglichen UPT-Leistungen gleich zur Abrechnung der PAR-Richtlinie vorgeschlagen.

Durch die neue PAR-Richtlinie ist die Patientenberatung noch mehr in den Fokus gerückt. Wie reagieren Sie darauf?

Zude: Die Patientenberatung startet ja bereits im Anamnesebogen, um eine vollumfängliche Patientendokumentation zu gewährleisten. Die Anamnese ist der Zugang zur persönlichen und familiären Bestimmung (Disposition). Hierzu zählen Lebensgewohnheiten, Vorerkrankungen (z. B. Diabetes), Medikationen, Dauermedikationen (z. B. Marcumar), Allergien, Rauchverhalten oder andere Einflüsse. Überdurchschnittliche Erfolge in der Patientenberatung lassen sich erzielen, wenn die Beratung für den Patienten glaubhaft und nachvollziehbar ist. Wir unterstützen die Praxen zudem mit dem CGM Z1 3D-Patientenberater. Wie heißt es so schön: Bilder sagen mehr als Worte – und überzeugen auch viel schneller. Darüber hinaus unterstützt auch die Parodontale- und Karies-Risikobeurteilung unserer Software die Patientenberatung. Und das funktioniert ganz automatisch: Anhand der gespeicherten Risiken im Anamnesebogen und anhand der erfassten Befunde ermittelt CGM Z1 PRO das Risiko selbstständig mit dem Aufruf des Moduls. Entsprechend des ermittelten Risikos wird für den Patienten die Anzahl einer unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) pro Jahr vorgeschlagen.

Sie haben die Fachpresse ganz aktuell von einem follow-up für die PAR-Richtlinie informiert. Was beinhaltet dieses?

Zude: Das UPT/PAR-Modul soll unseren Anwendern im 2. Quartal 2022 zur Verfügung stehen. Dadurch werden Praxen in die Lage versetzt, Patienten mit aktiven PAR-Behandlungen beim Aufruf in der Behandlungserfassung zu ermitteln. Die korrekte Berechnung des ersten und der weiteren UPT-Termine werden weitestgehend automatisiert von dem Modul berechnet. Für die Praxis wird transparent, ob fällige UPT-Termine anstehen oder versäumt wurden und der Patient kann darüber informiert werden. Besonders interessant: Patienten mit PAR-Potenzial im eigenen Patientenstamm werden durch die in der Software hinterlegten Anamnesedaten gefunden.

Wie ist denn das Feedback aus den Praxen auf die PAR-Richtlinie? Was haben Ihre Kunden dazu gesagt?

Zude: Die Resonanz war ganz unterschiedlich. In unserer Hotline sind sehr viele Anrufe eingegangen und wir haben praktisch Schulung am Telefon gemacht. Da wurde beispielsweise gefragt, was eigentlich Staging und Grading ist. Viele Praxen waren einfach nicht ausreichend informiert, haben vielleicht auch die verschiedenen Schulungsangebote nicht genutzt.

Wie sieht es denn heute, nach über einem halben Jahr, aus?

Zude: Die Praxen sind auf jeden Fall deutlich sicherer im Umgang mit der PAR-Richtlinie. Aber es gibt immer noch viele Fragen. Einige Praxen haben auch erst darauf gewartet, sich mit dem Thema zu beschäftigen, nachdem die Richtlinie in der Software implementiert war.

Ist das Thema damit für CGM zufriedenstellend behandelt?

Zude: Es gibt immer noch Fragen, auf die wir auch von der KZBV auf eine Antwort warten. Das sind vor allem zwei Probleme: Zum einen, wenn der Patient während der Behandlung die Krankenkasse wechselt. Zum anderen den Fall, dass der Patient für die chirurgische PAR-Behandlung von seinem Zahnarzt überwiesen wird. Das ist noch nicht geklärt.

Abrechnung PAR-Richtlinie



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