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PAR-Richtlinie: Behandlung vulnerabler Gruppen

3. Teil des KZBV-Videoprojekts

PAR-Richtlinie: Behandlung vulnerabler Gruppen

Der letzte Teil der Videoreihe thematisiert nun die Leistungen und zu beachtenden Regelungen bei vulnerablen Gruppen.

Copyright © KZBV

Nun ist die Reihe komplett: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlichte den letzten Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie. Im Fokus steht dieses Mal die Behandlung vulnverabler Gruppen.

Das Projekt der KZBV begann mit einem Video, das die neue Behandlungsstrecke, ihre Entstehung und die standespolitischen sowie wissenschaftlichen Hintergründe vorstellte. Das zweite Video beschäftigte sich detailliert mit konkreten Modalitäten bei der Beantragung, Abrechnung und Übergangsregelungen. Der letzte Teil der Videoreihe thematisiert nun die Leistungen und zu beachtenden Regelungen bei vulnerablen Gruppen.

Pflegebedürftige in der PAR-Richtlinie

Ab dem 1. Juli können Versicherte dieser Gruppen eine bedarfsgerecht modifizierte, bürokratie- und barrierearme Behandlung von Parodontitis erhalten, die außerhalb der systematischen PAR-Behandlung liegt.

Wie auch die ersten zwei Videos ist auch der dritte Teil ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei YouTube, Facebook und Twitter zu sehen. In Schritt-für-Schritt-Anleitungen erklären Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des KZBV-Vorstands, und Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender, die Leistungen der modifizierten PAR-Richtlinie. Diese richtet sich insbesondere an Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung, die keine systematische Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie bekommen können.

Informationen für das ganze Team

Das Videoprojekt soll behandelnde Zahnärzt:innen, Euch als Praxisteam sowie Patienten, deren Angehörige oder Pflegepersonal informieren. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen.

Hintergrund: Die neue PAR-Richtlinie
Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab dem 1. Juli vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu diesem Datum treten die neue Parodontitis-Richtlinie, Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie wie der Parodontale Screening-Index und auch die Richtlinie für die PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V in Kraft. Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können dann umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden. Dem gingen jahrelange intensive Beratungen und Verhandlungen voraus.

 


Quelle: KZBV



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