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PAR-Richtlinie ist in der Praxissoftware angekomme...

CGM Dentalsysteme

PAR-Richtlinie ist in der Praxissoftware angekommen

Die PAR-Richtlinie sorgt bei der CGM-Praxissoftware für ein umfangreiches Update.

Copyright © Antonioguillem/adobe.stock

Die Digitalisierung in den Praxen schreitet immer weiter voran. Die Anbieter von Praxissoftware müssen auf Entwicklungen wie die PAR-Richtlinie oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reagieren. Wir sprachen darüber mit Sabine Zude, Geschäftsführerin bei CGM Dentalsysteme, deren Software CGM Z1.PRO ein umfangreiches Update im 4. Quartal erhält.

Die zum 1. Juli eingeführte PAR-Richtlinie macht auch Neuerungen in der Praxissoftware CGM Z1.PRO notwendig. Was ist ab sofort von diesen Neuerungen wie für die Praxen nutzbar?

Sabine Zude: Die Praxen haben die neuen PAR-Leistungen (4, MHU, ATG, AITa/b, CPTa/b, BEVa/b und die UPT-Leistungen (UPTa-g) und einen neuen PAR-Planungsdialog erhalten. Hierüber wird die Erstellung der neuen PAR-Pläne anhand der Vorgaben zur neuen PAR-Behandlungstrecke vorgenommen. Es können mehrere Befundevaluation(en) zur PAR-Erstplanung erstellt werden. Die ggf. erforderliche Anzeige der chirurgischen Therapie (CPT) ist integriert.

Die Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt in Teilschritten. Die erstmalige Abrechnung der PAR-Leistungen erfolgt nach Abschluss der AIT-Maßnahmen in einem eigens dafür vorgesehenen Abrechnungsdialog. Die Abrechnung der UPT-Leistungen nach Abschluss der antiinfektiösen bzw. chirurgischen Maßnahmen in der sich daran anschließenden UPT-Phase (je nach Grad der Einstufung A, B, C) wurde ebenfalls berücksichtigt. Weiterhin ist das Erstellen von PAR-Plänen gemäß der Richtlinie für Versicherte nach §22a SGB V möglich.

Heißt das auch, dass die Z1.Pro-Software die Praxen bei den Anträgen für die PAR-Behandlung jetzt digital unterstützen kann?

Sabine Zude, Geschäftsführerin CGM Dentalsysteme

Copyright © Privat

Zude: Ja, nach Eingabe der Messwerte werden die Leistungen für die PAR-Planung ermittelt und der Plan kann im Anschluss ausgedruckt werden.

Wie wurde die PAR-Richtlinie im Planungsdialog umgesetzt?

Zude: Der PAR-Planungsdialog wurde gemäß den neuen Vorgaben angepasst. Der Behandlungsbedarf ab 4mm für das geschlossene Verfahren (AITa/b) bzw. 6mm für das offene Verfahren (CPTa/b) wird erkannt und die Leistungen automatisch berechnet. Je nach Anzahl der Messstellen kann zum Zahn auch gleich der Blutungsindex (BOP) eingetragen werden. Das Erfassen der PAR-Befunde ist ebenfalls über die integrierte Spracheingabe möglich. Alle zu planenden Leistungen sind bereits gemäß der Vorgaben vorbelegt (4, ATG, MHU, BEVa). Zur Leistung ATG kann direkt aus der Planung die erforderliche Dokumentation hinterlegt und gespeichert werden. Zur Leistung MHU kann unter Zuhilfenahme des Z1-Prophylaxe-Moduls die Patientenaufklärung und Mundhygienedokumentation erfolgen. Nach Eintrag des Blutungs- und Plaque-Index kann der erhobene Mundhygienestatus gespeichert und für den Patienten können eine Motivationsgrafik und die erhobenen Befunddaten ausgedruckt und mitgegeben werden.

Der neue Parodontalstatus (Staging und Grading) der zu jeder PAR-Planung erhoben werden muss, kann gleich aus dem Planungsdialog heraus aufgerufen werden. Je nach Einstufung des Staging (Stadium I bis IV)  und des Grading (Grad A -C) werden die Anzahlen und die Frequenz der nachfolgenden UPT (Unterstützende Parodontitis Therapie) ermittelt und auch in den Planungsdialog übernommen.

Je nach Ergebnis der Befundevaluation kann – sofern Taschentiefen ab 6mm gemessen werden – eine weitere chirurgische Behandlung erfolgen. Diese kann als sog. Mitteilung zur CPT bei der Kasse angezeigt werden. Nach Abschluss einer chirurgischen Behandlung kann eine erneute Befundevaluation (Leistung BEVb) erfolgen. Die erhobenen Befunddaten aus den Evaluationsbefunden können mit den Befunddaten des ersten PAR-Status verglichen und dem Versicherten kann anhand der Daten leicht und verständlich der Nutzen der sich anschließenden UPT-Maßnahmen erläutert und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Wie ist das Thema PAR-Richtlinie bei den CGM-Kunden bisher angekommen? Gibt es dazu viele Nachfragen?

Zude: Die bisherigen Umsetzungen wurden von den Anwendern sehr positiv aufgenommen. Fragen kommen hierzu jedoch noch immer sehr viele bei uns an. Die neuen PAR-Richtlinien sind sehr umfassend und für viele Praxen noch „Neuland”.

Auch ein neues Modul für die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wird im Software-Update enthalten sein. Wie funktioniert dies und wie erleichtert es die Abläufe in der Praxis?

Zude: Nach dem Ausfüllen der eAU-Daten können die ICD-10 Codes zur Bestimmung der Diagnose wahlweise aus dem speziell für die Zahnmedizin reduzierten Katalog „ICD-10 GM Auszug Zahnmedizin“ oder „Freitextdiagnose“ schnell und einfach übernommen werden. Durch den vereinfachten Workflow kann mit nur einem Klick die eAU erstellt und mit einem weiteren Klick die eAU qualifiziert signiert und versendet werden. Mit dem elektronischen Versand der eAU-Daten über KIM, werden die Daten des Versicherten wesentlich schneller und sicherer an die Krankenkassen übermittelt, als auf dem herkömmlichen Postweg.  Mit dem eAU-Modul können auch gleich mehrere eAUs von unterschiedlichen Patienten im Stapel qualifiziert signiert und versendet werden. Auch der Papierdruck der eAU Daten auf Basis des Stylesheets ist nach wie vor jederzeit möglich – wahlweise im DIN A5 oder DIN A4 Format.

CGM hat die für die digitale Patientenkommunikation wichtigen Module auf der neuen technischen Plattform CLICKDOC kombiniert. Was gehört hier genau dazu?

Zude: CLICKDOC ist die Gesamtlösung für digitale Patientenkommunikation, Online-Arzttermine sowie alle zukünftigen digitalen Lösungen und Dienste im Gesundheitswesen. Auf einer einheitlichen Software-Basis können die Online-Terminbuchung, Videosprechstunde oder das Management von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) genutzt werden. Der CLICKDOC-Kalender ermöglicht nach einer Online-Terminbuchung auch eine Terminerinnerung.



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